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Jugendhilfeplanung


Wir realisieren die Jugendhilfeplanung mit der Umsetzung einzelner Teilpläne, die sich später zu einer Gesamtplanung zusammenfügen. Nur wenn die Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen aller Teilpläne ausreichend zur Verfügung stehen und zusammen wirken, kann die Jugendhilfe dem Anspruch unserer Familien gerecht werden.


Jugendhilfeplanung im Landkreis Starnberg

Rechtsgrundlage

§§ 79 bis 81 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Weiterführende Hinweise

Weitere detaillierte Informationen zum Thema "Jugendhilfeplanung" können Sie den Seiten des Bayerischen Landesjugendamtes entnehmen.


  

 

 


Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
08151 148-11535
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

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