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Unterstützung für pflegende Angehörige



Kurse für Pflegende Angehörige

  • Individuelle Pflegeschulung zu Hause im ganzen Landkreis Starnberg und Gruppenkurse ab 4 Personen: Caroline von Künßberg, Pflegeberaterin, Krankenschwester, Intensiv-Fachkrankenschwester. Kontakt: 0178 3042 360, carolvkuenssberg@aol.com

  • Individuelle Pflegeschulung kann bei einem ambulanten Pflegedienst erfragt werden

  • Kurse für pflegende Angehörige können auch bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden

  • Kurse für pflegende Angehörige: Sozialverband VdK Bayern | Seminare

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zu einem gewissen Teil die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, Nachbarn, Freunde oder Angehörige erfolgen, pflegerische Ausbildung ist dafür nicht notwendig. 

Kurzzeitpflege

Eine pflegebedürftige Person benötigt für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss. 

Entlastungsbetrag 

Ein zweckgebundener Beitrag der Pflegekasse, der Pflegebedürftige und Pflegende Angehörige entlasten soll. Entlastungsbetrag ist für qualitätsgesicherte Leistungen gedacht, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe oder ein zertifizierter Alltagshelfer oder Unterstützer im Alltag erbringen. Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt unabhängig vom Pflegegrad bei 131 Euro monatlich.

Unterstützungsangebote: VDEK Pflegelotse oder AOK Pflegenavigator

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, können auch Entlastungsleistungen durch Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen - weiterführende Infos.

Soziale Absicherung der pflegenden Personen 

Wer nicht erwerbsmäßig eine oder mehrere pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig wenigstens zwei Tage die Woche im häuslichen Umfeld pflegt, ist eine Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung. Pflegepersonen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung, insbesondere der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. 

Soziale Absicherung der Pflegepersonen. 

Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich.

Zuständige Stelle

Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77733
pflegestuetzpunkt@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/pflegestützpunkt

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr