Unterstützung für pflegende Angehörige
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224 TL
Team 224 Soziale Beratung
Teamleiter
Moosstraße 18b
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77280
Fax: 08151 148-11280
Zimmer: 303
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224.1 SB
Team 224 Soziale Beratung
Pflegestützpunkt
Moosstraße 18b
82319 StarnbergTelefon: 08151 148 77706
Fax: 08151 148 11706
Zimmer: 304
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224.2 SB
Team 224 Soziale Beratung
Pflegestützpunkt
Moosstraße 18b
82319 StarnbergTelefon: 08151 148 77707
Fax: 08151 148 115 86
E-Mail: annette.schubert@LRA-starnberg.de
Zimmer: 304
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Zuständige Stelle im Landratsamt:
Pflegestützpunkt im Landratsamt Starnberg
Moosstraße 18b
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77733
ServicezeitenPersönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr
Die Unterstützung und Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen ist für eine Familie eine große Herausforderung. Es stellen sich plötzlich neue Fragen für alle Beteiligten. Der Gesetzgeber hat für diese Pflegesituationen in der Häuslichkeit einige Möglichkeiten zur Entlastung von pflegenden Angehörigen geschaffen:
- Verhinderungspflege Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige zu einem gewissen Teil die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
- Kurzzeitpflege Eine pflegebedürftige Person benötigt für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss. Suche nach Kurzzeitpflegeplätzen unter Pflegefinder Bayern.
- Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Beitrag der Pflegekasse, der Pflegebedürftige und Pflegende Angehörige entlasten soll. Viele kennen den Entlastungsbetrag auch als zusätzliche Betreuungsleistung, Entlastungsleistung oder Angebot zur Unterstützung im Alltag. Entlastungsbetrag ist für qualitätsgesicherte Leistungen gedacht, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, Nachbarschftshilfe oder ein zertifizierter Anbieter erbringen. Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt unabhängig vom Pflegegrad bei 125 Euro im Monat. Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, können auch Entlastungsleistungen durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Pflegerische Tätigkeiten sowie hausmeisterliche Tätigkeiten (z.B. Gartenarbeiten und Schneeräumen) sind ausgeschlossen. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen - weiterführende Infos.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Entlastung für pflegende Angehörige oder der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben, melden Sie sich bitte
beim Pflegestützpunkt Starnberg.