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Trichinenuntersuchung

Bei erlegten Wildschweinen und Dachsen ist, wie beim Hausschwein, eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben, bevor das Wildbret verarbeitet und in Verkehr gebracht wird. Dies gilt auch, wenn das Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch bestimmt ist.

Die Beprobung auf Trichinen findet immer montags (8.30 Uhr) und donnerstags (10.00 Uhr) statt.
Sie können die Proben jederzeit in den Servicezeiten des Veterinäramtes im Zimmer EG.207 abgeben:

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Mi.                   7.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Fr.                    7.30 Uhr bis 13.00 Uhr


Als Sperrfrist gilt der Montag 13.00 Uhr bzw. Freitag 15.00 Uhr.

Bitte beachten:

  • Die Probenentnahme muss durch eine Person erfolgen, die einen Trichinenprobenentnahme-Bescheid hat. Eine Teilnahmebescheinigung an einem Sachkundekurs zur Entnahme von Trichinenproben reicht nicht.
  • Am Wild ist eine Wildursprungsmarke des LRA Starnberg anzubringen. Diese sind in der Untere Jagdbehörde erhältlich (Bestellung von Wildmarken).
  • Der Wildursprungsschein ist der Probe vollständig ausgefüllt beizulegen.
  • Die Probe muss aus der Muskulatur des Zwerchfellpfeilers oder des Vorderlaufes in ausreichender Menge (mindestens walnussgroßes Muskelstück) entnommen werden.
  • Die Probe ist sauber und hygienisch verpackt abzugeben.

 

Zuständige Stelle

Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Fachbereich 33

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77383
08151 148-11652
veterinaerwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/33

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr