Trichinenuntersuchung
Bei erlegten Wildschweinen und Dachsen ist, wie beim Hausschwein, eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben, bevor das Wildbret verarbeitet und in Verkehr gebracht wird. Dies gilt auch, wenn das Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch bestimmt ist.
Die Beprobung auf Trichinen findet immer montags (8.30 Uhr) und donnerstags (10.00 Uhr) statt.
Sie können die Proben jederzeit in den Servicezeiten des Veterinäramtes im Zimmer EG.207 abgeben:
Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Als Sperrfrist gilt der Montag 13.00 Uhr bzw. Freitag 15.00 Uhr.
Bitte beachten:
- Die Probenentnahme muss durch eine Person erfolgen, die einen Trichinenprobenentnahme-Bescheid hat. Eine Teilnahmebescheinigung an einem Sachkundekurs zur Entnahme von Trichinenproben reicht nicht.
- Am Wild ist eine Wildursprungsmarke des LRA Starnberg anzubringen. Diese sind in der Untere Jagdbehörde erhältlich (Bestellung von Wildmarken).
- Der Wildursprungsschein ist der Probe vollständig ausgefüllt beizulegen.
- Die Probe muss aus der Muskulatur des Zwerchfellpfeilers oder des Vorderlaufes in ausreichender Menge (mindestens walnussgroßes Muskelstück) entnommen werden.
- Die Probe ist sauber und hygienisch verpackt abzugeben.