Bojen
Private Bojen Starnberger See
Das Einsetzen von Bojen in den Starnberger See ist genehmigungspflichtig. Die öffentlich-rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, Team Wasserrecht. Die dazugehörige Bewilligung kommt jeweils vom Seeeigentümer, vertreten durch die Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, Außenstelle Starnberger See.
Wo kann man eine Boje für den Starnberger See beantragen?
Aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes ist die Anzahl der Bojen am Starnberger See begrenzt.
Die Verteilung der vorhandenen Bojen erfolgt über eine Vormerkliste, die bei der Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, Außenstelle Starnberger See, geführt wird. Die Genehmigung wird bei Zuteilung auf 7 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme in diese Warteliste ist bei der Bayer. Schlösser und Seenverwaltung erhältlich.
Bayer. Verwaltung der Staatl. Schlösser, Gärten und Seen
Außenstelle Starnberger See
Nepomukweg 4
82319 Starnberg
Telefon: 08151 550730-0
Fax: 08151 550730-9
E-Mail: seeverwaltung.starnbergersee@bsv.bayern.de
Internet: https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/seen/index.htm