Bojen
Private Bojen Starnberger See
Das Einsetzen von Bojen in den Starnberger See ist genehmigungspflichtig. Die öffentlich-rechtliche Genehmigung erteilt das Landratsamt Starnberg, Team Wasserrecht. Die dazugehörige Bewilligung kommt jeweils vom Seeeigentümer, vertreten durch die Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, Außenstelle Starnberger See.
Wo kann man eine Boje für den Starnberger See beantragen?
Aus Gründen des Gewässer- und Naturschutzes ist die Anzahl der Bojen am Starnberger See begrenzt.
Die Verteilung der vorhandenen Bojen erfolgt über eine Vormerkliste, die bei der Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, Außenstelle Starnberger See, geführt wird. Die Genehmigung wird bei Zuteilung auf 7 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme in diese Warteliste ist bei der Bayer. Schlösser und Seenverwaltung erhältlich.
Außenstelle Starnberger See
Nepomukweg 4
82319 Starnberg
Telefon: 08151 550730-0
Fax: 08151 550730-9
E-Mail: seeverwaltung.starnbergersee@bsv.bayern.de
Internet: https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/seen/index.htm