Kriegsopferversorgung(KOV)- und fürsorge(KOF)
Anspruchsberechtigte
Personen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus sonstigen Gründen einstehen muss, haben einen Anspruch auf angemessene wirtschaftliche Versorgung (vgl. auch § 5 Sozialgesetzbuch I. Führt die Schädigung zum Tode des Betroffenen, haben auch seine Hinterbliebenen einen entsprechenden Anspruch. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören vor allem
- Kriegsopfer (nach dem Bundesversorgungsgesetz)
- Wehrdienstopfer (nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
- Zivildienstopfer (nach dem Zivildienstgesetz)
- Impfgeschädigte (nach dem Infektionsschutzgesetz)
- Gewaltopfer (nach dem Opferentschädigungsgesetz)
Link:https://www.zbfs.bayern.de
Leistungen
- Der Anspruch umfasst u.a. Heilbehandlung, Renten, Fürsorgeleistungen oder orthopädische Versorgung. Die Anspruchsvoraussetzungen sowie der Umfang der Leistungen wird in den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften geregelt.
Zuständigkeiten
- Der Vollzug des sozialen Entschädigungsrechts obliegt den Ländern.
Ausführende Organe in der Kriegsopferversorgung
Link: ZBFS - Kriegsopferversorgung (bayern.de)
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Servicezentrum München
Region Oberbayern
80323 München
Link: ZBFS - Regionalstelle Oberbayern in München
E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de
Fax: 089 18966-1499
Ausführende Organe der Kriegsopferfürsorge
Als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge:
ZBFS - Kriegsopferfürsorge (bayern.de)
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Servicezentrum München
Region Oberbayern
80323 München
Als örtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge:
https://www.lk-starnberg.de/221