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Informationen zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit




Die Infektionserkrankung verläuft in den meisten Fällen harmlos und betrifft hauptsächlich Kinder unter 10 Jahren.


Was verursacht die Erkrankung?

Die Coxsackie-Viren, welche die Hand-Fuß-Mund-Krankheit verursachen, sind sehr ansteckend. Es gibt verschiedene Serotypen.

Welche Symptome können auftreten?

Die ersten Krankheitszeichen sind Fieber, geringer Appetit und Halsschmerzen. Ein schmerzhafter Ausschlag in der Mundschleimhaut entwickelt sich ein bis zwei Tage nach Fieberbeginn. Nach weiteren ein bis zwei Tagen bildet sich ein nicht juckender Hautausschlag (rote Flecken bis hin zur Blasenbildung) vorwiegend an Handflächen und Fußsohlen aus, der aber auch andere Körperstellen betreffen kann.

Mehr als 80 Prozent der Menschen, die sich mit dem Virus angesteckt haben, zeigen keine Krankheitszeichen. Komplikationen treten selten auf.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Nasen- und Rachensekreten, Speichel, Bläscheninhalt), Stuhl oder viruskontaminierten Oberflächen sowie in den ersten Tagen auch über Tröpfchen.

Die Ansteckungsfähigkeit ist vor allem in der ersten Krankheitswoche durch die Flüssigkeit in den Bläschen sehr hoch, über Ausscheidung der Viren mit dem Stuhl kann man noch über Wochen ansteckend sein.
Auch Personen ohne Symptome können das Virus weiterverbreiten.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt meist 3-10 Tage (1-30 Tage).

Welche Therapien gibt es?

Es erfolgt eine rein symptomatische Therapie.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Das Infektionsrisiko kann durch regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen mit Seife, insbesondere nach dem Toilettengang oder Windelwechseln verringert werden. Ebenso sollten Oberflächen und Gegenstände, mit denen Erkrankte Kontakt hatten, gründlich gereinigt werden. Enger Kontakt zu erkrankten Personen sollte vermieden werden.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Es besteht keine Meldepflicht.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Kinder mit Hand-Fuß-Mund-Krankheit sollten Gemeinschaftseinrichtungen möglichst nicht besuchen, um das Ansteckungsrisiko für andere Personen zu verringern.

Die Erziehungsberechtigten sollten über das Auftreten der Krankheit in einer Einrichtung informiert werden.

Es wird empfohlen, dass Erkrankte erst nach vollständigem Abklingen der Krankheitssymptome und Eintrocknen der Bläschen die Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Für Kontaktpersonen gelten keine besonderen Maßnahmen, sie sollten jedoch sorgfältige Händehygiene einhalten und auf das Auftreten von Krankheitszeichen achten.

Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach §42 IfSG keine speziellen Regelungen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Impfung ist in Europa nicht verfügbar.

Kann man mehrmals erkranken?

Es besteht eine Immunität gegenüber dem Virustyp, der die Infektion verursacht hat. Man kann sich aber mit anderen Virustypen nochmals infizieren.

Was ist sonst noch wichtig?

Auch während der Schwangerschaft verlaufen Erkrankungen überwiegend mild. Dies gilt auch für Neugeborene, die durch ihre Mütter bei der Geburt angesteckt wurden. In sehr seltenen Fällen können bei Neugeborenen jedoch lebenswichtige Organe wie Leber oder Herz erkranken.

weiterführende Links

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 zum Meldeformular für
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34


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