Sturmwarnung
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Bei voraussichtlichem Auftreten von "Starkwind" oder Sturm, der im Rahmen des regelmäßigen Wetterberichts prognostiziert wird, erfolgt eine Warnung. Auf dem Wasser befindliche Boote sollen daraufhin unverzüglich die Nähe eines schützenden Ufers aufsuchen.
Sturmwarnung am Starnberger See und am Wörthsee
Der Sturmwarndienst auf dem Starnberger See und dem Wörthsee wird grundsätzlich vom 01. April bis 31. Oktober in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr betrieben.
Die Warnstufen:
- Vorsichtswanung (langsamer Rundlauf, 40 Signale pro Minute): "Achtung mit Unwetter ist zu rechnen!"
- Sturmwarnung (schneller Rundlauf, 90 Signale pro Minute): "Gefahr! Ufer anlaufen! Nicht auslaufen"
- Entwarnung (Erlöschen der Blinkleuchten): "Die Gefahrenlage ist vorüber."
Standorte der Sturmwarnleuchten in der Übersicht:
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Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über die aktuelle Wetterlage:
Deutscher Wetterdienst - Warnlage Bayern
Meteomedia Unwetterzentrale - Warnlage Bayern
Europäische Warnzentrale - Warnlage Bayern