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Förderung der Familienerholung auf dem Bauernhof

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur gemeinsamen Erholung von Eltern mit ihren Kindern und für Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung.

  • Die staatliche Förderung soll Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an geeigneten Familienerholungsmaßnahmen ermöglichen
  • Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte auf Bauernhöfen in Bayern oder im übrigen Bundesgebiet
  • Zuwendungsempfänger sind Eltern, Pflegeeltern und alleinerziehende Mütter oder Väter 

 

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Zentrale

Hegelstr. 2

95447 Bayreuth

Telefon: 0921 605-03

Telefon: 089 1261-02  (Winzererstr. 9, 80797 München)

Fax: 0921 605-3903

Fax: 089 1261-2335  (Winzererstr. 9, 80797 München)

E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de

Internet: www.zbfs.bayern.de

Internet: http://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php
(Information zur Familienerholung)

 


» Weitere Hinweise und Adressen zum Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern finden Sie unter folgender Internetadresse: https://www.blauergockel.de/ 


» Weitere Hinweise zur Jugend- und Familienerholung erhalten Sie auf der Internet-Seite  Bayerischer Erziehungsratgeber

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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