Förderung der Familienerholung auf dem Bauernhof
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur gemeinsamen Erholung von Eltern mit ihren Kindern und für Maßnahmen der erzieherischen Familienbildung.
- Die staatliche Förderung soll Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme an geeigneten Familienerholungsmaßnahmen ermöglichen
- Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte auf Bauernhöfen in Bayern oder im übrigen Bundesgebiet
- Zuwendungsempfänger sind Eltern, Pflegeeltern und alleinerziehende Mütter oder Väter
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Telefon: 0921 605-03
Telefon: 089 1261-02
(Winzererstr. 9, 80797 München)
Fax: 0921 605-3903
Fax: 089 1261-2335
(Winzererstr. 9, 80797 München)
E-Mail: poststelle@zbfs.bayern.de
Internet: www.zbfs.bayern.de
Internet: http://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php
(Information zur Familienerholung)
» Weitere Hinweise und Adressen zum Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern finden Sie unter folgender Internetadresse: http://www.bauernhof-urlaub.com/
» Weitere Hinweise zur Jugend- und Familienerholung erhalten Sie auf der Internet-Seite Eltern im Netz