Nahverkehrsplan des Landkreises Starnberg
Der Nahverkehrsplan wurde am 31.3.2020 im Kreistag beschlossen und bildet die Leitlinie zur Fortentwicklung des ÖPNVs und der Mobilität im Landkreis. Er wurde Mithilfe der Gemeinden in diesem Umfang abgestimmt und festgelegt, und bildet die Basis für einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung der Mobilität für unsere Landkreisbürger*innen.
Der NVP beinhaltet verschiedene grundsätzliche Bestandsaufnahmen und Analysen zum Thema Verkehr und Mobilität, die neben dem aktuellen Stand auch Planungen und Entwicklungen für die kommenden Jahre im Bereich Mobilität aufzeigen. Vom ÖPNV-Angebot bis hin zum Haltestellenkataster inklusive Priorisierungen der Haltestellen und barrierefreien Ausbau und Ausstattung der Haltestellen, Pendlerstrukturen, Bevölkerungszahlen, Mobilitätsprojekten, Radverkehr, Marketing und Kommunikation und vieles mehr, ist alles mit dabei, was die Mobilität und den Verkehr im Landkreis Starnberg zurzeit bewegt und betrifft. Auf Basis des Ist-Zustandes sind anschließend zudem kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsprognosen mit möglichen Maßnahmenpaketen bzw. Maßnahmenkonzepten abgeleitet und im NVP ausgeführt worden. Im Rahmen eines zukunftsorientierten, attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat sich der Landkreis Starnberg die Aufgabe gestellt, den NVP zusammen mit den Gemeinden und seinen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig weiterzuentwickeln, anzupassen und fortzuschreiben.
Damit gibt der NVP einen Rahmen für die kommenden Jahre im Bereich Mobilität für den Landkreis Starnberg vor und soll richtungsweisend für alle Beteiligten als Leitlinie die Mobilität voranbringen.
Nachfolgend können Sie sich den Nahverkehrsplan und die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung herunterladen:
Ergänzend hierzu wurde im Jahr 2024 vom Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), zu welchem der Landkreis Starnberg als Verbundlandkreis zählt, der Regionale Nahverkehrsplan (RNP) für das Gebiet des Münchner Verkehrsverbundes fortgeschrieben. Dieser stellt die Mobilität der ganzen Region dar und dient ebenfalls übergeordnet und in grundsätzlicher Art und Weise als Rahmen zur Entwicklung und Umsetzung zukunftsfähiger Mobilität.
Die aktuelle Fassung finden Sie hier: