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Parkplätze beim Landratsamt

» Beim Seebad Starnberg / Nepomukweg:

Parkplatz Hallenbad


Für das Parken auf der Parkfläche werden täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:

  1. Die erste Stunde ist gebührenfrei.
  2. Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
  3. Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.

» In der Strandbadstraße:

Parkplatz Strandbadstraße

Für das Parken auf der Parkfläche werden täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:

  1. Die erste Stunde ist gebührenfrei.
  2. Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
  3. Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.

» Beim BürgerService:

Parkplatz Bürgerservice

Das Parken auf der Parkfläche ist werktags (Montag – Freitag) mit Parkscheibe 1 Stunde kostenfrei.

Für das Parken auf der Parkfläche werden am Wochenende in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:

  1. Die erste Stunde ist gebührenfrei.
  2. Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
  3. Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.

Zuständige Stelle

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-770
08151 148-11292
info@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr