Parkplätze beim Landratsamt
» Beim Seebad Starnberg / Nepomukweg:
Für das Parken auf der Parkfläche werden täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:
- Die erste Stunde ist gebührenfrei.
- Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
- Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.
» In der Strandbadstraße:
Für das Parken auf der Parkfläche werden täglich in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:
- Die erste Stunde ist gebührenfrei.
- Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
- Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.
» Beim BürgerService:
Das Parken auf der Parkfläche ist werktags (Montag – Freitag) mit Parkscheibe 1 Stunde kostenfrei.
Für das Parken auf der Parkfläche werden am Wochenende in der Zeit zwischen 8 Uhr bis 19 Uhr folgende Gebühren erhoben:
- Die erste Stunde ist gebührenfrei.
- Ab der zweiten Stunde beträgt die Gebühr je angefangener Stunde 1,00 Euro.
- Die Höchstparkdauer wird in diesem Bereich auf 11 Stunden festgesetzt.