Schutzgebietsausweisung
Das Bayerische Naturschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundnaturschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Flächen unter Schutz zu stellen. In Abhängigkeit von Gegebenheit und Schutzzweck gibt es verschiedene Schutzkategorien.
Folgende Schutzgebietskategorien sind im Landkreis Starnberg vorhanden:
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Landschaftsschutzgebiete
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Natura 2000
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Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile
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Naturschutzgebiete
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Sonstige Verordnungen
Gebietsbetreuung:
Im Landkreis Starnberg arbeiten zwei der insgesamt über 30 bayerischen Gebietsbetreuer. Die Gebietsbetreuer erheben Daten zu gebietsrelevanten und besonders seltenen Tier- und Pflanzenarten und begleiten diverse Schutzprojekte. Außerdem fungieren sie als Ansprechpartner „vor Ort“, führen Beratungsgespräche und vermitteln naturschutzfachliche Inhalte durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Führungen und Vorträge).
Hoheitsrechtliche Aufgaben zum Vollzug der Schutzverordnungen (Gestattungen, Ordnungswidrigkeiten), sowie Landschaftspflegemaßnahmen obliegen weiterhin den Naturschutzbehörden, i.d.R. der Unteren Naturschutzbehörde.Aktuell sind bestellt für:
- den Starnberger See und Teile des Leutstettener Moors: Frau Dr. Gehrold
- das Ampermoos: Herr Niederbichler