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Schutzgebietsausweisung



Das Bayerische Naturschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundnaturschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Flächen unter Schutz zu stellen. In Abhängigkeit von Gegebenheit und Schutzzweck gibt es verschiedene Schutzkategorien.

Folgende Schutzgebietskategorien sind im Landkreis Starnberg vorhanden:


Gebietsbetreuung:

Im Landkreis Starnberg arbeiten zwei der insgesamt über 30 bayerischen Gebietsbetreuer. Die Gebietsbetreuer erheben Daten zu gebietsrelevanten und besonders seltenen Tier- und Pflanzenarten und begleiten diverse Schutzprojekte. Außerdem fungieren sie als Ansprechpartner „vor Ort“, führen Beratungsgespräche und vermitteln naturschutzfachliche Inhalte durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Führungen und Vorträge).

Hoheitsrechtliche Aufgaben zum Vollzug der Schutzverordnungen (Gestattungen, Ordnungswidrigkeiten), sowie Landschaftspflegemaßnahmen obliegen weiterhin den Naturschutzbehörden, i.d.R. der Unteren Naturschutzbehörde. 
Aktuell sind bestellt für:
  • den Starnberger See und Teile des Leutstettener Moors: Frau Dr. Gehrold
  • das Ampermoos: Herr Niederbichler

 

Online-Inhalt   Erläuterung zur Qualität der Verordnungstexte

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77464
08151 148-11464
naturschutz@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr