Heimaufsicht - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Entsprechend Art. 2 Absatz 1 PfleWoqG ist die Heimaufsicht/FQA zuständig für alle stationären Einrichtungen und sonstige Wohnformen, die ältere Menschen, pflegebedürftige Volljährige oder behinderte Volljährige oder von Behinderung bedrohte Menschen aufnehmen, ihnen Wohnraum überlassen sowie Betreuungs- oder Pflegeleistungen zur Verfügung stellen.