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Erholungsgebiete



Mitbringen von Tieren während der Badesaison verboten / Wasservögel nicht füttern

Fütterungs- und Tierverbot Übersicht

In den Erholungsgebieten Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil und Rieder Wald am Ammersee und Pilsensee-Ost ist das Mitbringen von Tieren während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nach der Benutzungssatzung ausdrücklich verboten. Hunde dürfen demzufolge auch nicht an der Leine mitgenommen werden.

Außerhalb der Badesaison stehen die Erholungsgebiete den Hundefreunden wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Weiterhin gilt in diesen Gebieten ein Fütterungsverbot für Wasservögel. Dieses Verbot gilt ganzjährig und soll dazu beitragen, die Überpopulation der Wasservögel abzubauen.

Karten über die Erholungsgebiete

Die Bereiche, in denen diese beiden Verbote gelten, sind in einer Karte eingezeichnet:Fütterungs- und Tierverbot
[PDF, 1.6 MB]

Die Abbildung unten zeigt den Bereich im Erholungsgebiet Kempfenhausen.

Fütterungs- und Tierverbot Kempfenhausen

Anleinpflicht im Naturschutzgebiet Ampermoos

Im Bereich von Wiesenvogelbrutgebieten im Naturschutzgebiet Ampermoos gilt in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eine Anleinpflicht für Hunde. Danach ist es in diesem Zeitraum verboten, Hunde im Geltungsbereich der Verordnung frei herumlaufen zu lassen.
Das Verbot zielt darauf ab, Störungen durch frei laufende Hunde von den wiesenbrütenden Vogelarten während der Brut- und Aufzucht fernzuhalten und damit deren Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtlebensräume zu sichern und zu verbessern.

Der Geltungsbereich der Verordnung ist im GeoLIS eingezeichnet.

 

Zuständige Stelle

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08151 148-77815 (Geo-Service Zentrale Rufnummer)
08151 148-11815
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/gis

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