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Besonderer Artenschutz



Aufgrund der Tatsache, dass viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder zumindest in ihrem Bestand gefährdet sind, verfügen bestimmte Arten über einen besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser besondere Artenschutz, umfasst gewisse Tier- und Pflanzenarten, die sogar streng geschützt sind.
Die Verwirklichung der Vorgaben des besonderen Artenschutzes soll dabei Folgendes beinhalten:

Die Kontrolle des Handels und Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden. Die Untere Naturschutzbehörde gibt sowohl Auskünfte über  die Haltung von besonderen Tierarten (Besitzverbote, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Tiergehegegenehmigungspflichten) als auch Informationen zu wildlebenden Tieren (z.B. Hornissen, Wespen, Schlangen, Fledermäuse, Igel, ...).

Infos zum besonderen Artenschutz

Formulare Artenschutz

Zuständige Stelle

Naturschutz und Landschaftspflege
Fachbereich 51

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77464
08151 148-11464
naturschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/51

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
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Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr