Besonderer Artenschutz
Aufgrund der Tatsache, dass viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder zumindest in ihrem Bestand gefährdet sind, verfügen bestimmte Arten über einen besonderen gesetzlichen Schutz. Dieser besondere Artenschutz, umfasst gewisse Tier- und Pflanzenarten, die sogar streng geschützt sind.
Die Verwirklichung der Vorgaben des besonderen Artenschutzes soll dabei Folgendes beinhalten:
Die Kontrolle des Handels und Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten.
Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden. Die Untere Naturschutzbehörde gibt sowohl Auskünfte über die Haltung von besonderen Tierarten (Besitzverbote, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Tiergehegegenehmigungspflichten) als auch Informationen zu wildlebenden Tieren (z.B. Hornissen, Wespen, Schlangen, Fledermäuse, Igel, ...).