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Ehrenamtliche und Berufsbetreuer



Ehrenamtliche Betreuung

Häufig übernehmen Angehörige, Freunde und gute Bekannte die Betreuung eines ihnen nahestehenden Menschen, wenn diese erforderlich wird. Es ist jedoch auch möglich, eine Betreuung für jemanden zu übernehmen, zu dem zuvor keine persönliche Beziehung bestand.

  • Suchen Sie eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe?
  • Möchten Sie sich für andere Menschen einsetzen und ihnen Ihre Unterstützung
    anbieten?
  • Können Sie gut organisieren?


Informationen zu Ihren Rechten als Betreuer finden Sie in der Broschüre der bayrischen Staatsregierung.


Wir suchen...

... aufgeschlossene, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen von Menschen, die

  • keine Angehörigen haben, die sich um sie kümmern
  • sich nicht selbst helfen können
  • ihre finanziellen und rechtlichen Dinge nicht selbständig regeln können
  • für ihre Gesundheit nicht selber sorgen können.

Unsere Leistungen

      • Sie erhalten eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 425 € für Fahrtkosten, Porto, Telefon- und Faxgebühren (Die ehrenamtliche Betreuung selbst wird unentgeltlich geführt.)
      • Sie sind als ehrenamtliche Betreuer automatisch bei der Versicherungskammer Bayern unfall- und haftpflichtversichert gegen Schäden gegenüber dem Betreuten.
      • Als ehrenamtliche/r Betreuer/in können Sie jederzeit mit Unterstützung rechnen!! Bei Problemen aller Art während der Führung der Betreuung erhalten Sie auf Wunsch jederzeit Unterstützung und Hilfe vom


Berufsbetreuung

Gesucht: Berufsbetreuer/-in (m/w/d) im Landkreis Starnberg

Wir suchen engagierte Personen für eine freiberufliche Tätigkeit als

Berufsbetreuer/-in (m/w/d) im Landkreis Starnberg

Die Betreuungsstelle am Landratsamt Starnberg hat als beteiligte Behörde im Betreuungsverfahren die Aufgabe, dem Betreuungsgericht Personen vorzuschlagen, die geeignet sind, für hilfsbedürftige, volljährige Bürger als rechtliche Betreuer/-innen tätig zu werden.

Im Rahmen der gerichtlich angeordneten Aufgabenbereiche unterstützt bzw. vertritt der/die Berufsbetreuer/in die anvertraute Person gerichtlich und außergerichtlich. Die Aufsicht über diese Tätigkeit obliegt dem Betreuungsgericht.

Wir suchen Sie, wenn Sie

  • sich gerne sozial engagieren möchten
  • sich eine freiberufliche Existenz in einem gesellschaftlich sinnvollen Kontext schaffen möchten (ggf. auch als zweites Standbein)
  • sich vorstellen können, bedürftige Menschen mit Behinderungen, körperlichen und/oder psychischen Erkrankungen rechtlich zu unterstützen bzw. zu vertreten

Fachlich geeignet für diese Tätigkeit sind Personen

  • mit einem abgeschlossenen Studium (Diplom/Bachelor) der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit

oder

  • mit der Qualifikation zum/r Volljurist/-in und zum/r Rechtsanwalt/-anwältin

oder

  • mit der Bereitschaft, die nach § 23 BtOG erforderliche Sachkunde zu erwerben

Sollte Ihr Interesse geweckt sein, setzen Sie sich gerne zur Vereinbarung eines unverbindlichen Kennenlerngesprächs mit Frau Susanne Müller, Teamleitung am Landratsamt Starnberg, Tel. 08151-148 77 306, E-Mail susanne.mueller@lra-starnberg.de, in Verbindung.

Wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, bestellt das Gericht einen Vereins- oder Berufsbetreuer.
Betreuer schließen sich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit häufig in eingetragenen gemeinnützigen Betreuungsvereinen oder selbständigen Betreuungsteams zusammen.
Ein Betreuer hat im Rahmen seiner Berufstätigkeit Anspruch auf eine Vergütung. Diese erhält er für eine pauschalierte Stundenzahl, die sich an

  • seiner Ausbildung und den damit erworbenen für die Betreuung nutzbaren Kenntnissen
  • der Dauer der Betreuung
  • dem Aufenthaltsort des Betreuten

orientiert.

Weitere Informationen über das Berufsbild eines Berufsbetreuers finden Sie hier: BVfB | Berufsbetreuer werden (berufsbetreuer-werden.de)

Informationen zu Ihren Rechten als Betreuer finden Sie in der Broschüre der bayrischen Staatsregierung.


Wichtige Information zum Schriftverkehr mit dem Betreuungsgericht

Am 6. Mai 2024 hat das Amtsgericht Starnberg in Betreuungssachen die elektronische Akte eingeführt. Das bedeutet, dass sämtliche Schreiben und Anlagen, die in Papierform eingereicht werden, zunächst digitalisiert werden müssen, bevor sie weiterbearbeitet werden können. Dadurch wird es zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen. Per normaler E-Mail dürfen keine Schreiben und Anlagen mehr eingereicht werden.

Das Betreuungsgericht Starnberg ersucht u.a. die ehrenamtlichen Betreuer deswegen, ab sofort Schreiben und Anlagen nur noch elektronisch und auf einem sicheren und zugelassenen Übermittlungsweg einzureichen. Hierzu bestehen verschiedene Möglichkeiten:

  1. Absenderbestätigende „De-Mail“ an ag-starnberg@egvp.de-mail.de

    „De-Mail“ ist ein staatlich geprüfter Dienst für rechtssichere Kommunikation im Internet. Sie müssen sich z.B. über GMX oder WEB eine „De-Mail“ anlegen. GMX und WEB bieten dies kostenfrei an. Weitere Informationen und die entsprechenden Links finden Sie hier: https://www.de-mail.info/

    Oder

  2. BayernID

    Sie können sich online ein kostenfreies Konto anlegen. Unter anderem können Sie Nachrichten und Unterlagen an die bayrischen Gerichte und Staatsanwaltschaften schicken. Gleichzeitig können Sie bei immer mehr Behörden (teilweise auch in anderen Bundesländern) Anträge mit der BayernID online stellen. Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren „Online-Ausweis“.

    Infos BayernID: https://id.bayernportal.de/de

    Infos Online-Ausweis: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

    Oder

  3. Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

    Diese kostenpflichtige Software ermöglicht Ihnen die verschlüsselte Kommunikation zwischen Ihnen und der Justiz. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ebo.bund.de/

    Um sich das Justizpostfach einrichten zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der BundID (kostenfrei). Falls Sie noch kein Nutzerkonto besitzen, können Sie sich über folgenden Link eines einrichten: https://id.bund.de/


Es ist geplant, dass zukünftig alles was aktuell mit der BayernID machbar ist, in die BundID übergehen soll. Wann dies sein wird, ist momentan noch nicht einschätzbar.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministerium der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/


Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr