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Ehrenamtliche und Berufsbetreuer

Ehrenamtliche Betreuung

Häufig übernehmen Angehörige, Freunde und gute Bekannte die Betreuung eines ihnen nahestehenden Menschen, wenn diese erforderlich wird. Es ist jedoch auch möglich, eine Betreuung für jemanden zu übernehmen, zu dem zuvor keine persönliche Beziehung bestand.

  • Suchen Sie eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe?
  • Möchten Sie sich für andere Menschen einsetzen und ihnen Ihre Unterstützung
    anbieten?
  • Können Sie gut organisieren?

 
Fragebogen zum Einsatz von ehrenamtlichen Betreuern
[PDF, 51 kB » Formulardaten und Datenschutz]

Wir suchen...

... aufgeschlossene, verantwortungsbewusste Persönlichkeiten zur Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen von Menschen, die

  • keine Angehörigen haben, die sich um sie kümmern
  • sich nicht selbst helfen können
  • ihre finanziellen und rechtlichen Dinge nicht selbständig regeln können
  • für ihre Gesundheit nicht selber sorgen können.

Unsere Leistungen

      • Sie erhalten eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 425 € für Fahrtkosten, Porto, Telefon- und Faxgebühren (Die ehrenamtliche Betreuung selbst wird unentgeltlich geführt.)
      • Sie sind als ehrenamtliche Betreuer automatisch bei der Versicherungskammer Bayern unfall- und haftpflichtversichert gegen Schäden gegenüber dem Betreuten.
      • Als ehrenamtliche/r Betreuer/in können Sie jederzeit mit Unterstützung rechnen!! Bei Problemen aller Art während der Führung der Betreuung erhalten Sie auf Wunsch jederzeit Unterstützung und Hilfe vom


Berufsbetreuung

Wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, bestellt das Gericht einen Vereins- oder Berufsbetreuer.
Betreuer schließen sich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit häufig in eingetragenen gemeinnützigen Betreuungsvereinen oder selbständigen Betreuungsteams zusammen.
Ein Betreuer hat im Rahmen seiner Berufstätigkeit Anspruch auf eine Vergütung. Diese erhält er für eine pauschalierte Stundenzahl, die sich an

  • seiner Ausbildung und den damit erworbenen für die Betreuung nutzbaren Kenntnissen
  • der Dauer der Betreuung
  • dem Aufenthaltsort des Betreuten

orientiert.


Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner