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Informationen zu RSV-Infektionen



Kinder bis 2 Jahren und Kinder mit Grunderkrankungen können besonders schwer an
RSV (Respiratorisches Synzytial Virus) erkranken.


Was verursacht die Erkrankung?

Das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) ist ein Virus, das die Atemwege befällt. RSV kommt weltweit vor, in Mitteleuropa ist die Inzidenz von November bis April am höchsten.

Welche Symptome können auftreten?

Bei Säuglingen werden Schnupfen, Husten, schnelles, angestrengtes Atmen, Kraftlosigkeit, blasse Hautfarbe, Trinkschwäche, evtl. erhöhte Temperatur, evtl. kühle Finger und Hände und pfeifende Atemgeräusche beobachtet. Häufig kommt es bei einer RSV-Infektion auch zu einer Mittelohr- oder Lungenentzündung oder Bronchiolitis.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, Augen- und Nasenschleimhäute bilden die Eintrittspforte. Es wird angenommen, dass eine Übertragung auch als Schmierinfektion über kontaminierte Hände, Gegenstände und Oberflächen möglich ist.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits 1 Tag nach der Ansteckung und noch vor Symptombeginn. Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit beträgt in der Regel 3 – 8 Tage und klingt bei immunkompetenten Patienten meist innerhalb1 Woche ab.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 2 – 8 Tage (durchschnittlich 5 Tage).

Welche Therapien gibt es?

Es erfolgt eine rein symptomatische Therapie. Wenn das Kind unregelmäßig atmet oder längere Pausen beim Luftholen macht, sollte dringend ein Kinderarzt aufgesucht werden.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Um eine Weiterverbreitung zu vermeiden, sind regelmäßiges Händewaschen, hygienisches Husten und Niesen sowie die Reinigung eventuell kontaminierter Gegenstände wie Kinderspielzeug wichtig.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Labornachweis ist dem Gesundheitsamt zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Während der Ansteckungsfähigkeit sollten Patienten Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Krabbelgruppen, möglichst nicht besuchen.
Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach § 42 IfSG keine speziellen Regelungen. 

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Schutzimpfung für Personen ab 60 Jahren ist in EU-Ländern zugelassen worden.

Kann man mehrmals erkranken?

Eine einmalige Infektion bietet keinen nachhaltigen Antikörperschutz, es sind auch wiederholte RSV-Infekte möglich.

Was ist sonst noch wichtig?

Bei Kindern, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion haben, kann während der RSV-Saison eine passive Impfung (Antikörpergabe) erwogen werden.

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