5. Förderung der Jugendverbände mit eigener Kreisorganisation
5.1 Zweck der Förderung
Die auf Landkreisebene tätigen Jugendverbände sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Leitungsaufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere konzeptionelle und jugendpolitische Fragestellungen, planerische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Verbandes sowie Erledigung der in diesem Rahmen anfallenden Verwaltungsarbeiten.
5.2 Fördervoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss auf Landkreisebene über eine Geschäftsstelle oder ein Satzungsorgan zur Wahrnehmung der im Zweck der Förderung genannten Aufgaben verfügen.
5.2.1 Umfang der Förderung
Zuwendungsfähig sind insbesondere Kosten für:
• Sitzungen und Tagungen der Gremien,
• Öffentlichkeitsarbeit,
• Geschäftsbedarf.
5.3 Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Pauschalzuschuss pro Kreisverband und Jahr. Ihre Höhe richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den förderungsfähigen Kosten, maximal 1000 € pro Jahr und Zuwendungsempfänger.
5.4 Verfahren
Die Anträge müssen von der Leitung des Jugendverbandes schriftlich und formgerecht (siehe Antragsformular) für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 30.11. eingereicht werden.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 01.03. des Folgejahres zu erbringen. In ihm ist inbesondere die Verwendung der Fördermittel darzulegen.