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5. Förderung der Jugendverbände mit eigener Kreisorganisation





5.1    Zweck der Förderung

Die auf Landkreisebene tätigen Jugendverbände sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Leitungsaufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere konzeptionelle und jugendpolitische Fragestellungen, planerische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Verbandes sowie Erledigung der in diesem Rahmen anfallenden Verwaltungsarbeiten.

5.2    Fördervoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss auf Landkreisebene über eine Geschäftsstelle oder ein Satzungsorgan zur Wahrnehmung der im Zweck der Förderung genannten Aufgaben verfügen.

5.2.1    Umfang der Förderung
Zuwendungsfähig sind insbesondere Kosten für:

•    Sitzungen und Tagungen der Gremien,
•    Öffentlichkeitsarbeit,
•    Geschäftsbedarf.

5.3    Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Pauschalzuschuss pro Kreisverband und Jahr. Ihre Höhe richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den förderungsfähigen Kosten, maximal 1000 € pro Jahr und Zuwendungsempfänger.

5.4    Verfahren
Die Anträge müssen von der Leitung des Jugendverbandes schriftlich und formgerecht (siehe Antragsformular) für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 30.11. eingereicht werden.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 01.03. des Folgejahres zu erbringen. In ihm ist inbesondere die Verwendung der Fördermittel darzulegen.


 

Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr