Veröffentlichungen Team Wasserrecht
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Aufgrund der Corona-Pandemie werden im Landratsamt Starnberg zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern. Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich.
» Ansprechpartner und Fachbereiche
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten erfolgt die Terminvereinbarung online.
Bekanntmachung des Landratsamtes Starnberg
Auslegung der Bewilligung vom 15.03.2021 zugunsten der Wassergewinnung Vierseenland gKU über die Grundwasserentnahme aus dem Brunnen IV Andechs auf Fl.-Nr. 1827/3, Gemarkung Frieding, Gemeinde Andechs, für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Wassergewinnung Vierseenland gKU
Die Bewilligung liegt mitsamt einer Rechtsbehelfsbelehrung und den mit Bescheidsvermerk versehenen Planunterlagen in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 25.04.2021
im Rathaus der Gemeinde Andechs, Andechser Straße 16, 82346 Andechs,
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur Einsichtnahme unter Tel. 08152/9325-0.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Bewilligung für die Trinkwasserentnahme aus dem Brunnen IV Andechs gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Starnberg, den 18.03.2021