Altlastverdachtsflächen
Altlastenverdachtsflächen sind Flächen, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung besteht (z. B. wegen einer Altablagerung oder wegen eines Altstandortes).
Grundstücke / Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht entweder nicht bestätigt hat oder eine bestätigte Altlast abschließend saniert wurde, werden aus dem Altlastenverdacht entlassen. Die Entlassung kann nutzungsorientiert, d. h. für einzelne Nutzungen (z. B. Gewerbe-, Wohnnutzung, landwirtschaftliche Nutzung) festgestellt werden. Die genannten Nutzungen sind folglich nicht mehr altlastenrelevant. In diesem Fall bleibt die Altlastenverdachtsfläche im GeoLIS jedoch weiterhin gekennzeichnet, da der Altlastenverdacht für andere Nutzungen weiterhin zu beachten ist. Ein Fachgespräch mit den Mitarbeitern des Landratsamtes im zuständigen Bereich hilft bei der Klärung von Zweifelsfragen.
Die Entlassung kann allerdings auch für alle relevanten Nutzungen festgestellt werden. In diesem Fall wird die Altlastenverdachtsfläche aus dem GeoLIS gelöscht.
Die KAT-Nummer ist die Nummer der Altlastenverdachtsfläche im Altlastenkataster.
Die Geodaten über die Altlastverdachtsflächen sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Bei Fragen zu Altlastverdachtsflächen erreichen Sie den zuständige Bereich wie folgt:
Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Team 503
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77409
Fax: 08151 148-11409
E-Mail: immissionsschutz@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/503
Zimmer: OG.226