Altlastverdachtsflächen
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Andechs, Feldafing, Herrsching, Inning, Pöcking, Seefeld, Tutzing, Weßling, Wörthsee
503.1 SB
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77370
Fax: 08151 148-11370
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Zimmer: OG.227
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Berg, Gauting, Gilching, Krailling, Starnberg
Team 503 Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77731
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Zimmer: OG.226
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Altlastenverdachtsflächen sind Flächen, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung besteht (z. B. wegen einer Altablagerung oder wegen eines Altstandortes).
Grundstücke / Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht entweder nicht bestätigt hat oder eine bestätigte Altlast abschließend saniert wurde, werden aus dem Altlastenverdacht entlassen. Die Entlassung kann nutzungsorientiert, d. h. für einzelne Nutzungen (z. B. Gewerbe-, Wohnnutzung, landwirtschaftliche Nutzung) festgestellt werden. Die genannten Nutzungen sind folglich nicht mehr altlastenrelevant. In diesem Fall bleibt die Altlastenverdachtsfläche im GeoLIS (das Geographische Landkreis Informationssystem Starnberg) jedoch weiterhin gekennzeichnet, da der Altlastenverdacht für andere Nutzungen weiterhin zu beachten ist.
Die Entlassung kann allerdings auch für alle relevanten Nutzungen festgestellt werden. In diesem Fall wird die Altlastenverdachtsfläche aus dem GeoLIS gelöscht.
Die KAT-Nummer ist die Nummer der Altlastenverdachtsfläche im Altlastenkataster.
Die Geodaten über die Altlastverdachtsflächen sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.