Vorbeglaubigung, Apostille und Legalisation
Betroffene Urkunden:
- deutsche Personenstandsurkunden, z.B.
- Geburtsurkunde
- Abstammungsurkunde
- Sterbeurkunden der Standesämter im Ausland
- Meldebescheinigungen
- Ledigkeitsbescheinigung der Einwohnermeldebehörden im Ausland
Die Verwendung und Anerkennung deutscher Urkunden im Ausland machen verschiedene Staaten in der Regel von einer Apostille oder Legalisation der Urkunden abhängig.
Um eine Apostillen-Vermerk oder Legalisationsvermerk auf die Urkunden zu erhalten ist folgende Vorgangsweise erforderlich:
- Ausstellung der Urkunde beim zuständigen Standesamt / Meldeamt
- Vorlage dieser Urkunden beim Landratsamt, Fachbereich 20, Zimmer OG.182,
und Auftragung einer sog. "Vorbeglaubigung" auf die Urkunden.
Dies geschieht in Form eines Beglaubigungsvermerkes, dass das Siegel und die Unterschrift des Beamten der Echtheit entspricht. - Vorlage der Urkunden bei der
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39,
80534 München
Tel. 089 2176-2295
- Falls Legalisationsverfahren gilt muss die Urkunde ergänzend bei der Konsularischen Heimatvertretung des entsprechenden Staates in Deutschland vorgelegt werden
Echtheitsvermerk für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und bgl. Abschriften von Familienbüchern und Meldebescheinigungen / Aufenthaltsbescheinigungen) erfolgen, wenn das Apostille-Verfahren nicht anwendbar ist (siehe Apostillevertragsstaaten).
Das Legalisatationsverfahren wird für alle Staaten angewandt, die nicht Apostille-Staaten sind (Umkehrschluß).
Der Unterschied zur Apostille besteht darin, dass im Legalisationsverfahren eine weitere Stelle überbeglaubigen muss, sprich die Regierung von Oberbayern.
Den Legalisationsvermerk trägt erst die ausländische Botschaft / Generalkonsulat in Deutschland auf, in derem Staat die deutsche Urkunde / das Dokument verwendet werden soll z.B. das brasilianische Generalkonsulat München.
Bevor dieser Echtheitsvermerk erteilt werden kann, ist eine "Vorbeglaubigung" der Urkunde / des Dokumentes durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde notwendig - beim Landratsamt Starnberg:
Fachbereich 20
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77276
Fax: 08151 148-11276
E-Mail: kommunalwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/20
Zimmer: OG.153
»Siehe auch: Legalisation und Apostille