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Informationen zu Kryptosporidiose




Kryptosporidien sind weltweit verbreitete Darmparasiten.
Auch gesunde Personen ohne Symptome können mit Kryptosporidien infiziert sein und diese mit dem Stuhl ausscheiden.


Was verursacht die Erkrankung?

Die Erreger der Kryptosporidiose (Cryptosporidium Spezies) sind einzellige Darmparasiten, die eine Dauerform bilden. Diese sogenannten Oozysten werden ausgeschieden und stellen die infektiöse Form dar. Die Oozysten sind in der Umwelt bei ausreichender Feuchtigkeit lange überlebensfähig und weisen eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber vielen Desinfektionsmitteln auf.

Welche Symptome können auftreten?

Neben asymptomatischen Infektionen kann es zu schweren Krankheitsbildern mit wässrigen Durchfällen kommen. Weitere mögliche Symptome sind Bauchschmerzen, Übelkeit, Fieber und/oder Gewichtsverlust. Die Durchfälle können vor allem bei Säuglingen und immunsupprimierten Patienten lange anhalten und zu erheblichem Flüssigkeitsverlust führen.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt überwiegend durch die Aufnahme von kontaminiertem Wasser (z.B. Trinkwasser, Eiswürfel, Badewasser). Aber auch Übertragungen von Mensch zu Mensch durch Schmierinfektion, von Tier zu Mensch oder Infektionen durch kontaminierte Lebensmittel (z.B. mit Oozysten kontaminiertes Fleisch) sind möglich.

Die Betroffenen sind ansteckend, solange Oozysten im Stuhl ausgeschieden werden. Dies kann noch mehrere Wochen nach Rückgang der Symptome andauern.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 1 – 12 Tage, meist 7 – 10 Tage.

Welche Therapien gibt es?

Es werden meist nur die Symptome durch Ausgleich des Flüssigkeits- und Salzverlustes behandelt. 

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Zur Vermeidung von Schmierinfektionen sollte eine effektive Händehygiene durchgeführt werden: gründliches Waschen der Hände mit Seife nach jedem Stuhlgang, nach dem Wechseln von Windeln und vor der Zubereitung von Mahlzeiten, Verwendung von Einmal-Papierhandtüchern. Gegenstände und Flächen, die mit infektiösen Ausscheidungen von Erkrankten in Berührung gekommen sein können, sollten desinfiziert werden.

Auf das Schwimmen in Schwimmbädern und Badegewässern sollte für mindestens 14 Tage nach Abklingen der Durchfallsymptome verzichtet werden.

Kontaktpersonen sollten über ein Infektionsrisiko und die möglichen Krankheitszeichen informiert sein, damit ein rechtzeitiger Arztbesuch unternommen werden kann. Stuhluntersuchungen von engen Kontaktpersonen und Haushaltsmitgliedern von an Kryptosporidiose erkrankten Personen sollten erfolgen, sobald Symptome auftreten.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Labornachweis ist dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Magen-Darm-Erkrankungen sind auch bei Verdacht meldepflichtig,

  • wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet
  • sowie bei 2 oder mehr Erkrankungen, bei denen ein Zusammenhang vermutet wird.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung

  • betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt
  • oder dessen verdächtig sind.

Eine Wiederzulassung kann erfolgen, wenn nach ärztlichem Urteil (mündlich oder schriftlich) eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung:

  • In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden.

Kontaktpersonen können die Einrichtungen besuchen, solange keine Symptome auftreten.

 zum Meldeformular

Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, nicht tätig sein oder beschäftigt werden

  • beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter (in § 42 Abs. 2 IfSG genannter) Lebensmittel (§ 42 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)), wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
  • in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit ist frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome unter Beachtung von Hygienemaßnahmen möglich.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Schutzimpfung ist nicht verfügbar. Zur Verminderung des Ansteckungsrisikos sind eine gute Hygiene (gründliches Händewaschen nach jeder Toilettenbenutzung, Kontakt mit Windeln sowie Abwasser, Gartenerde und Haustieren, ebenso vor der Nahrungszubereitung und dem Essen) und ggf. eine tierärztliche Untersuchung auf Kryptosporidien bei Aufnahme von neuen Haustieren, insbesondere Welpen, möglich.

Kann man mehrmals erkranken?

In Gebieten, in denen der Parasit häufig vorkommt, entwickeln ältere Kinder und Erwachsene eine verringerte Empfindlichkeit. 

Was ist sonst noch wichtig?

Gefährdete immunsupprimierte Personen sollten vorsichtig sein gegenüber Kontakt mit infizierten Menschen und Tieren, Trinken bzw. Verschlucken von kontaminiertem Leitungswasser oder Wasser aus Seen, Flüssen oder Swimmingpools.

 Alle Informationen als PDF

 zum Meldeformular für
Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34

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