Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer Wohnung mit Belegungsbindungen benötigt ein Wohnungssuchender einen Wohnberechtigungsschein. Auf Antrag kann geprüft werden, ob der einkommensabhängige Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann.
Antragsunterlagen sind beim Landratsamt und den kreisangehörigen Gemeinden erhältlich.
Formulare:
- Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
- Bauen und Wohnen - Förderung, Zulagen, Darlehen
- Broschüre Wohnraumförderung auf einen Blick
- Wohnen in Bayern