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Informationen zu Diphtherie




Man kann Diphtherie-Erreger weiterverbreiten, ohne dass man selbst Krankheitsanzeichen bemerkt.


Was verursacht die Erkrankung?

Diphtherie wird durch das Diphtherie-Toxin verursacht, welches von Corynebakterien gebildet werden kann. Diphtherie zeigt sich vor allem als Rachen- oder Hautdiphtherie.

Welche Symptome können auftreten?

Respiratorische (Rachen-) Diphtherie: Die Krankheit beginnt meist mit allgemeinem Krankheitsgefühl, Halsschmerzen, Fieber und Schluckbeschwerden. Zusätzlich treten Heiserkeit, Atembeschwerden und Lymphknotenschwellungen auf. Typisch für die Rachendiphtherie bei ungeimpften Personen sind im Verlauf dicke gräuliche Beläge auf den Mandeln, welche leicht bluten können, und ein süßlicher Mundgeruch.

Als schwerwiegende Komplikation kann es vor allem bei Kindern zur Verlegung der Atemwege und zum Ersticken kommen.

Bei der Haut- oder Wunddiphtherie tritt häufig nach kleinen Verletzungen der Haut oder nach Insektenstichen ein schmieriger Belag der Wunde auf. Meist kommt es zur Besiedelung durch mehrere Bakterienarten (Mischinfektionen). Eine Wunddiphtherie kann auch zu einer Rachendiphtherie bei dem Betroffenen oder engen Kontaktpersonen führen.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, die Hautdiphtherie durch engen Kontakt. Übertragungen von Haus- oder Nutztieren auf den Menschen kommen ebenfalls vor.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange der Erreger in Sekreten und Wunden nachweisbar ist. In der Regel ist es ein Zeitraum von 2 - 4 Wochen bei Unbehandelten (selten länger als 6 Monate). Eine wirksame antibiotische Therapie führt normalerweise nach 48 - 96 Stunden zur Beendigung der Erregerausscheidung.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 2 - 5 Tage (selten bis 10 Tage).

Welche Therapien gibt es?

Ein rascher Behandlungsbeginn ist entscheidend. Bei Verdacht auf Rachendiphtherie wird in der Regel sofort eine spezifische Therapie mit Antitoxin und eine unterstützende Antibiotikagabe eingeleitet.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Zur Verhütung der Übertragung des Erregers sind adäquate Desinfektionsmaßnahmen (Flächen- und Händedesinfektion) in der Umgebung des Erkrankten erforderlich.

Alle Gegenstände, die Kontakt mit der erkrankten Person oder deren Ausscheidungen hatten, müssen mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Bakterien behandelt werden. Weiterhin sollte eine korrekte Händedesinfektion erfolgen.

Relevante Kontaktpersonen sollten unabhängig von ihrem Diphtherie-Impfstatus eine antibiotische Prophylaxe erhalten. Der Therapieerfolg sollte nach Abschluss der Antibiotikatherapie mit Rachen- und Nasenabstrichen bzw. Hautabstrichen kontrolliert werden. Falls die letzte Diphtherie-Auffrischimpfung >12 Monate zurückliegt, sollte nach Abschluss der Therapie einmalig eine Booster-Impfung gegen Diphtherie durchgeführt werden. Bei unvollständiger oder fehlender Grundimmunisierung sollte diese vervollständigt bzw. begonnen werden.

Als „relevante“ Kontaktpersonen gelten z.B. Personen, die im selben Haushalt leben wie die erkrankte Person oder sich eine Wohnung/Flur/Küche mit der erkrankten Person teilen, Kinder in derselben Kindergartengruppe bzw. -einrichtung, Mitschüler, Personen mit engem körperlichen Kontakt zur erkrankten Person (z.B. Intimpartner), oder Personen, die ohne entsprechende Schutzmaßnahmen medizinische Versorgung geleistet haben.

Asymptomatische Keimträger sollten über das Krankheitsbild aufgeklärt und sich bzgl. möglicher Symptome beobachten. Enge Kontakte zu anderen Personen sollte man weitestgehend vermeiden. Auch als nicht-eng klassifizierte Kontaktpersonen sollten sich selbst bzgl. möglicher Symptome beobachten sowie ihren Impfstatus kontrollieren.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Besteht die Möglichkeit, dass bei der Tätigkeit im medizinischen Bereich, in Gemeinschaftseinrichtungen oder bei Hautdiphtherie im Lebensmittelbereich Corynebakterien übertragen werden, wird ein sofortiges Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Dies gilt auch, wenn der Verdacht besteht, dass sie relevante Kontaktperson sind.

Betroffene müssen die Leitung der Einrichtung unverzüglich über die Erkrankung oder den Krankheitsverdacht (auch innerhalb der Wohngemeinschaft) informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Diphtherie erkrankt sind
  • oder der Verdacht auf Diphtherie besteht,
  • oder wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen Ausscheider von toxigenen Corynebakterien sind,
  • oder wenn in den Wohngemeinschaften der in ihrer Einrichtung betreuten oder betreuenden Personen nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Diphtherie aufgetreten ist.

Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist möglich, wenn aufgrund der Ergebnisse verschiedener Abstriche keine Ansteckungsfähigkeit mehr anzunehmen ist für

  • erkrankte Personen,
  • Ausscheider,
  • relevante Kontaktpersonen.

Die Wiederzulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung bzw. Aufhebung des Tätigkeitsverbotes liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Gesundheitsamtes.

Ein ärztliches Attest über Befunde und Behandlung ist erforderlich.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, nicht tätig sein oder beschäftigt werden

  • beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter (in § 42 Abs. 2 IfSG genannter) Lebensmittel (§ 42 IfSG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)), wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder
  • in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Die Impfung wirkt nur gegen das Toxin, deshalb ist man durch die Impfung gegen die Erkrankung geschützt, nicht jedoch gegen eine Infektion. Erwachsene mit vollständiger Grundimmunisierung benötigen eine Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre.

Kann man mehrmals erkranken?

Eine überstandene Diphtherie-Erkrankung schützt nicht davor, sich erneut anzustecken. Auch ehemalige Diphtherie-Patienten sollten sich daher impfen lassen.

Was ist sonst noch wichtig?

Infektionen mit Corynebacterium diphtheriae-Stämmen werden vor allem im Rahmen von Auslandsaufenthalten oder durch Kontakt mit Personen aus Gebieten, in denen Diphtherie noch häufiger vorkommt, erworben.

 Alle Informationen als PDF

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