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Schülerbeförderung

Kostenfreiheit des Schulweges

Merkblatt und Antragsformular

zum Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vom 01. Januar 1971 in der Fassung vom 4. Juli 2008 (gültig ab 01. August 2008):
Fahrtkosten für Gymnasiasten, Berufsfachschüler (nur bei Vollzeitunterricht) und Wirtschaftsschüler ab der Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler und Berufsschüler im Teilzeitunterricht.



Fahrtkostenerstattung für Schüler

Antrag auf Fahrtkostenerstattung für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
[PDF, 167 kB » Formulardaten und Datenschutz]

Hinweis:

Sie erreichen Ihre gewünschten Ansprechpartner in der Schülerbeförderung persönlich zuverlässig dann, wenn Sie innerhalb der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren.

Schülerbeförderung - Ausschreibungen

 Derzeit liegen keine Ausschreibungen vor.

 

zur Übersicht: Ausschreibungen des Landratsamtes Starnberg.

Formulare und Infoblätter - Schülerbeförderung





Hinweis:

Sie erreichen Ihre gewünschten Ansprechpartner in der Schülerbeförderung persönlich zuverlässig dann, wenn Sie innerhalb der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren.

 


Zuständige Stelle

Verkehrswesen
Fachbereich 30

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77587
08151 148-11424
schulweg@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

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