LSG Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
[Format: PDF, 1,5 MB]
Wesentlicher Inhalt: [Erstverordnung]
[Format: PDF, 971 kB]
Wesentlicher Inhalt: [Aufnahme von Seeufergrundstücken im Seeuferbereich Süd der Stadt Starnberg und Niederpöcking (Gemeinde Pöcking), der Waldfläche südlich der Siedlung "Waldspielplatz" in der Stadt Starnberg, Gebiete an der "Oberen Traubinger Straße" in der Gemeinde Tutzing, südlich und westlich von Unterzeismering (Gemeinde Tutzing) und östlich der "Pöckinger Straße" (Gemeinde Feldafing)]
[Format: PDF, 1,8 MB]
Wesentlicher Inhalt: [Die Stadt Starnberg hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „8115 Seeufer Süd, Teil A“ beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst die Seeufergrundstücke entlang der Possenhofener Straße von der Hausnummer 69 bis zur Hausnummer 97.]
[Format: PDF, 5,9 MB]
Wesentlicher Inhalt: Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebiets "Starnberger See und westlich angrenzende Gebiete" für den Bereich des Bebauungsplan BP 8115 Seeufer Süd, Teil A der Stadt Starnberg.
Erläuterung:
Der Bebauungsplan und das Landschaftsschutzgebiet sind Rechtsnormen die im Wiederspruch zueinander stehen (können), wenn sie sich überlagern. Die Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes dient der Aufhebung der Normenkollision. Ansonsten wäre der Bebauungsplan im Wege der Normenkontrolle ggf. rechtlich angreifbar.
[Format: PDF, 3,1 MB]
Wesentlicher Inhalt: Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.-Nrn. 1395/3 und 1395/5, Gemarkung Pöcking, Gemeinde Pöcking (Tagungshotel La Villa); Dadurch Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet.
[Format: PDF, 2,2 MB]
Wesentlicher Inhalt: Herausnahme einer Teilfläche der Fl.Nr. 573, Gemarkung Tutzing aus dem Landschaftsschutzgebiet im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 «Hospiz und Palliativ wirken - Refugium Beringer Park Tutzing.
[Format: PDF, 608 kB]
Wesentlicher Inhalt: Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 »Gewerbegebiet Schmalzhof« und der 16. Änderung bzw. Teilaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pöcking.
[Format: PDF, 1,2 MB]
Wesentlicher Inhalt: Herausnahme Bebauungsplan «Nr. 8070 Wohngebiet «Am Wiesengrund«, Gemarkung Söcking, Gemeinde Starnberg