Hummeln, Wespen, Hornissen - Gefährlich oder gefährdet?
In den Monaten August bis Oktober können scharenweise auftretende, naschhafte Wespen lästig werden. Dass hierfür von den acht heimischen Wespenarten nur zwei in Frage kommen, nämlich die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, ist den wenigsten Menschen bekannt. Diese beiden Arten bilden sehr große Völker, deren Kalorienbedarf regelmäßige Besuche beim Bäcker, am Kaffeetisch oder beim Barbecue notwendig machen. Die Wehrhaftigkeit dieser Arten bei Erschütterungen und schnellen Bewegungen machen sie zusätzlich unbeliebt.
Viele Menschen geraten in Panik, wenn Wespen, Hornissen oder Hummeln ihnen zu nahe kommen oder sich ein ganzes Volk dieser stachelbewehrten Insekten in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld einquartiert.
Von Natur aus sind Wespen nicht aggressiv und stechwütig. Instinktiv verteidigen sie sich bzw. besonders ihren Nachwuchs notfalls auch mit dem Stachel. In den allermeisten Fällen sind solche Kontakte jedoch vermeidbar. Auch wenn die Toleranz gegenüber Wespen manchmal – meist nur wenige Wochen im Jahr – stärker auf die Probe gestellt wird, sollten wir uns den Tieren gegenüber unbefangen und vor allem richtig verhalten. Um auf derlei Situationen richtig zu reagieren, sollen hier einige wichtige Kenntnisse zu Verhaltensweisen und zur Biologie der Tiere vermittelt werden.
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Artenschutz
Bei uns heimisch sind mehrere Hummelarten und acht Arten staatenbildender Wespen, darunter die vergleichsweise selten gewordene Hornisse. Auch sie haben ihren Platz im Naturhaushalt! Sie sind außerordentlich fleißige Schädlingsbekämpfer: Ein Volk unserer größten Wespe, der Hornisse, benötigt z. B. zur Ernährung seiner Brut 7 – 12 kg Insekten in einem Sommer. Viele Blütenpflanzen werden sogar von Wespen bestäubt. Die Bestäubung mancher Kulturpflanzen, wie die des als Viehfutter angebauten Rotklees, aber auch von Erbsen und Bohnen, erfolgt überwiegend durch Wildbienen und Hummeln. Die Wespen werden außerdem als Räuber von Pflanzenschädlingen und „Restebeseitiger“ von faulem Obst tätig und verhindern damit die Ausbreitung von Schimmelpilzen und Krankheitserregern.
Hummel und Hornisse zählen zu den besonders geschützten Arten nach §§ 7 und 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten, "... ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören". Wespen sind nach Art. 39 (BNatSchG) allgemein geschützt. Sie dürfen nicht unnötig beunruhigt, gefangen oder getötet werden.
Wie entwickelt sich ein solches Volk?
Im späten Frühjahr erwachen die Königinnen aus der Winterstarre. Jede für sich beginnt mit dem Bau eines Nestes für das Volk, das sie gründen wird. Abhängig vom Jahresverlauf der Witterung und vom Nahrungsangebot entwickeln sich die Völker und erreichen ihre größte Stärke im August/September, um dann, wenn die Nächte kühler werden, rasch abzusterben. Nur einige Jungköniginnen überdauern den Winter, um im folgenden Jahr ein neues Volk zu gründen.
Frei nistende Arten bauen kugelförmige, mit einer papierartigen Hülle umgebene Nester, die sie frei hängend im Geäst von Büschen oder Bäumen errichten; im Wohnbereich sind Dachgebälk, Jalousienkästen und ähnliches beliebt. Hornissen und die anderen frei nistenden Wespenarten werden uns weder lästig, noch – bei vernünftigem Umgang – gefährlich.
Erdhöhlenbewohner bauen unterirdisch angelegte Nester, bevorzugen aber auch Mauernischen und dunkle Hohlräume (z. B. im Haus). Die für den Menschen problematischen Arten, "Gemeine Wespe" und "Deutsche Wespe", aber auch die durchweg friedfertigen Hummelarten, gehören zu dieser Gruppe.
Bekämpfen Sie also keine frei nistenden Arten, die eventuell auch auf Ihrem Grundstück siedeln, mit der Wespenplage aber nichts zu tun haben!
Die Lebensdauer unserer heimischen Wespen- und Hummelvölker bleibt also auf eine Vegetationsperiode beschränkt!
Außerdem werden alte Nester aus dem Vorjahr nicht wiederbesiedelt!
Wie verhalte ich mich im "Nestbereich"?
In einem Umkreis von drei bis vier Metern um das Nest herrscht eine erhöhte Verteidigungsbereitschaft der Insekten. Sie können diesen Bereich betreten, sollten sich dabei aber vorsichtig bewegen, so als beobachteten Sie ein Vogelnest.
Folgende Störungen sind zu vermeiden:
- Plötzliche Erschütterungen des Nestes
- das längere Verstellen der Einflugschneise
- das Anatmen der Tiere direkt oder am Nest, etwa bei der Nahbeobachtung
- der Betrieb eines Motorgerätes, beispielsweise eines Rasenmähers
- schnelle und hektische Bewegungen
Was muss ich abseits vom Nest beachten?
Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere weit weniger aggressiv.
- Schlagen Sie nicht wild um sich, wenn ein Tier um Sie herumfliegt! Hautflügler sind kurzsichtig und schauen sich Menschen gerne aus der Nähe an ohne ihnen gleich etwas tun zu wollen. Passen Sie allerdings auf, dass keines der Tiere unbemerkt in die Kleidung schlüpft.
- Kinder können außerhalb des Nestbereichs problemlos spielen. Lassen Sie sie jedoch nicht barfuß über den Rasen laufen! Bienen und Hummeln sind Blütenbesucher, Wespen naschen gern an faulem Obst. Im Herbst, wenn die Völker allmählich absterben, liegen viele Tiere erschöpft, aber stechbereit im Gras!
- Nach dem Verzehr von Süßigkeiten sollten die Kinder sich sorgfältig Gesicht (Mund!) und Hände waschen. Getränke sollten im Freien immer verschlossen oder abgedeckt gehalten werden. Süße Getränke nur mit Strohhalm trinken! Kleinkinder nicht unbeaufsichtigt Nahrung im Freien zu sich nehmen lassen!
- Speziell für Kinderwagen gefertigte Insektenschutznetze oder eine einfache Tüllgardine halten Wespen und anderes Getier von Kleinstkindern fern.
- Hummeln und Hornissen sind dämmerungsaktiv und fliegen gern in hell erleuchtete Zimmer. Deshalb die Fenster schließen, bevor das Licht eingeschaltet wird beziehungsweise ein paar Minuten vor dem Öffnen der Fenster das Licht ausschalten.
- Fenster können einfach und preiswert durch Fliegendraht abgesichert werden, der am äußeren Fensterrahmen befestigt wird.
- Ein einfaches Mittel, um die Plagegeister vom Gartentisch fernzuhalten, sind mit Gewürznelken gespickte Zitronenscheiben oder auch ein Schälchen reines Nelkenöl. Den Duft mögen Wespen nicht.
Was, wenn ich trotzdem gestochen werde?
Zunächst mag es beruhigend sein zu wissen, dass der altbekannte Spruch „Drei Hornissenstiche töten einen Menschen, sieben ein Pferd“ schlichter Unfug ist. Stiche von Hornissen, Wespen, Hummeln und Bienen unterscheiden sich in der Wirkung kaum voneinander: Sie sind zwar schmerzhaft, bei Menschen ohne Allergien in der Regel aber ungefährlich und bedürfen keiner besonderen Therapie. Kalte Umschläge oder Eisbeutel lindern den Schmerz. Bei Stichen in Mund oder Hals ist jedoch wegen Erstickungsgefahr sofort ärztliche Hilfe zu rufen! Bei bekannter Allergie sollten Sie sich vor Beginn der Flugsaison individuell von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten lassen.
Umsiedeln von Nestern
In besonderen Ausnahmefällen ist eine Umsiedlung von Hornissennestern durch fachlich kompetente Personen möglich. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass vor Antragsstellung auf Beseitigung eines Nestes eine Beratung durch einen Hornissenberater zwingend erforderlich ist und dessen schriftliche Zustimmung vorliegen muss!
Antrag auf Beseitigung eines Hornissennestes
Herr Schindler (Hornissenberater nördlicher Landkreis)
Telefonnummer: 0170 4164 946
Herr Maierhofer (Hornissenberater südlicher Landkreis)
Telefonnummer 0172 975 0069 oder 08041 795 2491
Frau Ganseder (Hornissenberaterin)
Telefonnummer 08151 148 77 418
Wespenmerkblatt Fachgerechte Bekämpfung
Kommt nur Bekämpfung in Betracht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr (wie beschrieben), muss, wenn es sich um das Nest einer Hornisse oder einer anderen gefährdeten bzw. geschützten Art handelt, eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Zur Entfernung der Nester im privaten Bereich muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Jedoch sollte hiervon nur in wirklichen Notfällen (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum oder bei den seltenen Fällen echter Wespenstichallergie) Gebrauch gemacht werden. Adressen lassen sich mittels Branchenbuch ausfindig machen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Eine Beratung durch die jeweilige Naturschutzbehörde sollte jeder Bekämpfung vorausgehen, damit unnötige Vernichtungsaktionen unterbleiben und harmlose Wespenarten geschont werden. Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten.
Das Vernichten von Wespennestern mit den dafür angewandten chemischen Sprühmitteln kann zu einer erheblichen Personen- und Umweltgefährdung führen, da hierfür Nervengifte verwendet werden, die die menschliche Nervenfaser in gleicher Form beeinflussen, wie die von Insekten und Wirbeltieren.
Die Feuerwehr ist zur Entfernung eines Nestes nur in Ausnahmefällen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben und Gesundheit zuständig. Dies gilt z. B. dann, wenn ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer nicht in der gebotenen Zeit vor Ort sein kann (z. B. am Wochenende).
Sind Wespen z.B. »Gemeine Wespe« und »Deutsche Wespe« geschützt und dürfen diese bekämpft werden?
Schutzstatus
Alle heimischen Wespen auch die am meisten vorkommenden Arten „Gemeine Wespe“ und „Deutsche Wespe“ stehen unter Artenschutz und sind nach § 39 BNatSchG allgemein geschützt.
Allgemein geschützte Arten dürfen nicht beunruhigt, gefangen, getötet oder deren besetzte Nester beseitigt werden soweit kein vernünftiger Grund vorliegt. Liegt aber ein vernünftiger Grund vor, können diese bekämpft und deren Nester ohne eine behördliche Erlaubnis beseitigt werden.
Vernünftiger Grund
In folgenden Fällen kann insbesondere bei der Gemeinen oder Deutschen Wespe, welche sich besonders für Bier, Süßigkeiten, Wurst und Fleisch interessieren, in der Regel von einem vernünftigen Grund ausgegangen werden:
- Wenn Gefahr für Kleinkinder, Kranke oder Allergiker besteht.
- Wenn ein Nest in oder direkt an Wohnräumen (z. B. im Rollladenkasten, Balkon) liegt.
- Wenn ein Nest an vielbesuchten öffentlichen Flächen (z. B. Spielplatz) liegt.
Lebenszyklus und Bekämpfung
Insbesondere die Gemeinde und Deutsch Wespe werden nur im Sommer bis zum Einsetzen des ersten Frosts zuweilen „lästig“. Vermehrt gehen sie meist im August auf Nahrungssuche im menschlichen Umfeld (Bier, Süßigkeiten, Wurst und Fleisch) und sterben ab, sobald die Nächte kühler werden. Außer bei Jungköniginnen ist die Lebensdauer also auf einen Sommer beschränkt. Alte Nester werden nicht wiederbesiedelt. In den kalten Monaten können Nester daher ohne Probleme entfernt werden, im Sommer nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes. Die Bekämpfung und Nestbeseitigung erfolgt auf eigene Kosten und sollte nur durch einen ausgebildeten Insektenbekämpfer erfolgen.
Alternativ zur kostenintensiven Bekämpfung kann soweit möglich bis zum Absterben des Wespenvolks im Herbst/Winter gewartet werden. Zum Schutz insbesondere für verletzliche Personengruppen kann helfen:
- Fliegengitter anbringen
- kein Verstellen der Einflugschneise oder Erschüttern des Nestes
- Speisen und Getränke abdecken
Schlussbemerkung
Schlussbemerkung Seit langer Zeit sind Wespen als Plagegeister und Lästlinge ein Opfer von Vernichtungsaktionen. Dass auch lästige Tiere aus ethischen Gründen ein Lebensrecht genießen, aus ökologischen Gründen (als Teil des Naturhaushalts) schützenswert sind und aus rechtlichen Gründen grundsätzlich gar nicht bekämpft werden dürfen, wird dabei heute häufig nicht bedacht. Rücksichtnahme im Nestbereich, Vorsicht bei der Beobachtung, einfache Vorsichtsmaßnahmen bei Aufenthalt im Freien und vorbeugender Schutz im Haus- und Hofbereich schonen Wespenleben und ermöglichen meist ein friedliches Nebeneinander. Wer einmal ein Wespennest als Kunstgebilde nach dem Verlassen genauer betrachtet, dem eröffnet sich vielleicht ein anderer Blick auf die beeindruckende Lebensweise der Wespen. Vielleicht gelingt es dann, auch wehrhaften und mitunter lästigen Tieren respektvoll und vorsichtig, aber auch vorurteilsfrei und friedfertig zu begegnen.