Förderbereiche: Übersicht
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
1. Neubau und Erweiterung von Jugendheimen und |
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2. Renovierung von Jugendheimen und Jugendräumen 30 % bis zu 5.000 € für Baukosten 30 % bis zu 5.000 € für behindertengerechte Gestaltung 30 % bis zu 5.000 € für Energetischen Maßnahmen 30 % bis zu 5.000 € für Ausstattung |
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3. Förderung von Jugendräumen durch Mietkostenübernahmen 30 % bis zu 2.000 € jährlich |
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4. Förderung von Personalkosten 30 % bis zu 8.000 € für eine pädagogische Fachkraft in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit 30 % bis zu 8.000 € für einen gemeindlichen Jugendpfleger 30 % bis zu 8.000 € für eine(n) StreetworkerInnen 30 % bis zu 1.200 € für Honorarkräfte und nicht hauptamtlich beschäftigte MitarbeiterInnen und 400 € - Beschäftigte in den offenen Einrichtungen |
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5. Förderung der Jugendverbände mit eigener Kreisorganisation bis zu 1.000 € pro Kreisverband, insbesondere für Sitzungen und Tagungen, Öffentlichkeitsarbeit und Geschäftsbedarf |
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6. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Übernahme der Ausstellungskosten für die Juleica, die Übernahme der Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg. |
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Details | 7. Förderung von Freizeiten und Erholungsmaßnahmen 5 € pro Tag und TeilnehmerIn 7 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerIn ohne Juleica 10 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerIn mit gültiger Juleica nicht mehr als 1.500 € pro Maßnahme |
Details | 8. Förderung der internationalen Jugendbegegnung 5 € pro Tag und TeilnehmerIn; jedoch höchstens für 21 Tage Für Jugendbegegnungen im Ausland werden nur die TeilnehmerInnen aus dem Landkreis gefördert nicht mehr als 2.000 € |
Details | 9. Projekte und besondere Aktivitäten 50 % bis zu 1.000 € |
Details | 10. Jugendarbeit mit behinderten Menschen 500 € als Starthilfe 1.000 € für die laufende Gruppenarbeit |
Details | 11. Förderung von Geräten und Materialien 50 % bis zu 300 € |
12. Anschaffung kleiner Spiel- und Sportgeräte 50 % bis zu 300 € |
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13. Ferienpass für Kinder und Jugendliche |