Förderbereiche: Übersicht
1. Neubau und Erweiterung von Jugendheimen und |
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2. Renovierung von Jugendheimen und Jugendräumen 30 % bis zu 5.000 € für Baukosten 30 % bis zu 5.000 € für behindertengerechte Gestaltung 30 % bis zu 5.000 € für Energetischen Maßnahmen 30 % bis zu 5.000 € für Ausstattung |
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3. Förderung von Jugendräumen durch Mietkostenübernahmen 30 % bis zu 2.000 € jährlich |
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4. Förderung von Personalkosten 30 % bis zu 8.000 € für eine pädagogische Fachkraft in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit 30 % bis zu 8.000 € für einen gemeindlichen Jugendpfleger 30 % bis zu 8.000 € für eine(n) StreetworkerInnen 30 % bis zu 1.200 € für Honorarkräfte und nicht hauptamtlich beschäftigte MitarbeiterInnen und 400 € - Beschäftigte in den offenenEinrichtungen |
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5. Förderung der Jugendverbände mit eigener Kreisorganisation bis zu 1.000 € pro Kreisverband, insbesondere für Sitzungen und Tagungen, Öffentlichkeitsarbeit und Geschäftsbedarf |
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6. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Übernahme der Ausstellungskosten für die Juleica, die Übernahme der Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg. |
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Details | 7. Förderung von Freizeiten und Erholungsmaßnahmen 3 € pro Tag und TeilnehmerIn 5 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerIn ohne Juleica 8 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerIn mit gültiger Juleica nicht mehr als 1.300 € pro Maßnahme |
Details | 8. Förderung der internationalen Jugendbegegnung 5 € pro Tag und TeilnehmerIn; jedoch höchstens für 21 Tage Für Jugendbegegnungen im Ausland werden nur die TeilnehmerInnen aus dem Landkreis gefördert nicht mehr als 2.000 € |
Details | 9. Projekte und besondere Aktivitäten 50 % bis zu 1.000 € |
Details | 10. Jugendarbeit mit behinderten Menschen 500 € als Starthilfe 1.000 € für die laufende Gruppenarbeit |
Details | 11. Förderung von Geräten und Materialien 40 % bis zu 200 € |
12. Anschaffung kleiner Spiel- und Sportgeräte 40 % bis zu 200 € |
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13. Ferienpass für Kinder und Jugendliche |