Naturschutzgebiete
Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, können als Naturschutzgebiete (NSG) festgesetzt werden. Zum Beispiel, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen.
Da Schutz allein oftmals zur Erhaltung dieser wertvollen Landschaftsbestandteile nicht ausreicht, werden hierfür auch Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt.
Naturschutzgebiete werden von der Regierung von Oberbayern durch eine eigene Verordnung erlassen.
Generell gilt in Naturschutzgebieten ein Veränderungsverbot. Im Allgemeinen ist in Naturschutzgebieten folgendes verboten:
- Reiten
- Lagern
- Baden
- Boot fahren
- Pflanzen und Tiere entnehmen
- Wege verlassen usw.
Verstöße gegen diese Regeln werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
Karten und Dokumente
Die Naturschutzgebiete befinden sich in der Geo-Anwendung "GeoLIS.Schutzgebiete" . Sie können auf die Naturschutzgebiete über eine genaue Karte zugreifen und Verordnungen herunterladen.
Naturschutzgebiete im Landkreis: