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Umtausch in den EU-Kartenführerschein (Pflichtumtausch)


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Aktuelle Presseinfos

04.12.2024

Führerscheinumtausch
EU-Führerschein

Die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine haben ausgedient. Gleiches gilt für ältere Scheckkartenführerscheine. Bis 2033 müssen ... »  mehr


Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt. Befristet wird aber nicht die Fahrerlaubnis als solche, sondern lediglich das Führerscheindokument.

Die Ausstellung eines neuen Führerscheins und dessen Verlängerung wird nicht von Eignungsüberprüfung gesundheitlicher oder sonstiger Art abhängig gemacht.

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2023 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in den neuen befristeten EU-Führerschein getauscht werden.

Online-Verfahren


Fragen und Antworten

Bis wann muss ich meinen unbefristeten Führerschein umtauschen?


Hinweis Führerschein-Pflichtumtausch  

Wichtiger Hinweis:

Aktuell sind NUR Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1970 oder später aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen!



Bei Papierführerscheinen (rosa und grau) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

Geburtsjahr:Umtausch bis:
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025


Bei unbefristeten Kartenführerscheinen gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

Ausstellungsjahr:Umtausch bis:
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Welche Klassen erhalte ich beim Umtausch in den befristeten Kartenführerschein?

Beim Umtausch in den Kartenführerschein erhalten Sie die gleichen Berechtigungen, die Sie bereits besitzen.

Falls Sie im Besitz der Klasse 3 sind erhalten Sie die Fahrerlaubnisklassen C1 (7.5 to) und C1E (7,5 to mit Anhänger bis 12 to). Mit dem 50. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnisklasse CE79 (erweiterte Hänger Berechtigung auf 18,75 to) abgelaufen. Diese können Sie bis zu 3 Jahre nach Ablauf verlängern. Die Fahrerlaubnisklasse T erhalten nur Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten.

Eine Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie unter folgendem Link:

§ 6 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Die Liste der Schlüsselzahl ist unter Anlage 9 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) abrufbar.

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Biometrisches Passbild
  • Original Führerschein
  • Bitte bringen Sie eine Karteikartenabschrift mit. Sie erhalten diese bei der Behörde, welche den letzten Führerschein ausgestellt hat. Der Antrag kann dann sofort vor Ort (wenn alle anderen Unterlagen vorhanden sind) bearbeitet werden.


Bei Beantragung der Klasse T:

  • Kopie des Bescheides über Ihren Beitrag zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
  • Bestätigung der Eigentümerin/des Eigentümers des Betriebs, in dem Sie arbeiten und dessen Bescheid über den Beitrag zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft


Falls Sie die Klasse 2 besitzen und die Fahrerlaubnisklasse C und CE (LKW) erhalten möchten oder die Fahrerlaubnisklasse CE79 (=erweiterte Hängerberechtigung auf 18,75 to) verlängern möchten:

  • Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. 


Wo erhalte ich die benötigten Formulare?

Wo kann ich die Antragsunterlagen abgeben?

Sie haben 2 Möglichkeiten beim Pflichtumtausch des Führerscheins:

  1. Antragsunterlagen und Führerschein im Original an das Landratsamt versenden
    Bitte beachten Sie, dass wir für die vollständige Bearbeitung Ihren Papierführerschein oder den EU-Kartenführerschein im Original benötigen um diesen zu befristen. Sie erhalten Ihren befristeten Führerschein postwendend zurück. Sie bekommen nach der Antragsstellung eine Bestätigung per E-Mail. Diese können Sie als Nachweis der Antragsstellung im Inland nutzen.

    oder

  2. Persönliches Erscheinen im Landratsamt
    Sie können Ihre Antragsunterlagen und den Papierführerschein oder den EU-Kartenführerschein auch persönlich im LRA Starnberg befristen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür einen Termin benötigen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Homepage

Was kostet der Umtausch in den Kartenführerschein?

Der Umtausch von einem Papierführerschein in den Kartenführerschein, sowie der Umtausch von einem unbefristeten Kartenführerschein in einen befristeten Führerschein kostet 30,30 €.
Sie erhalten bei Bearbeitung des Antrags eine Kostenrechnung per Post.

Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?

Sie erhalten den Führerschein im Wege des Direktversandes direkt nach Hause geschickt.

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr