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Barrierefreie Toilette - kostenfrei im Landkreis Starnberg buchen



Rund ums Jahr werden im Landkreis Stadt- und Dorffeste geplant, Konzerte und Ausstellungen, Festivals, Theater und vieles, vieles mehr. Und um allen Bürgern ein angenehmes MITEINANDER zu gewährleisten, bietet das Landratsamt Starnberg den Veranstaltern im Landkreis die Möglichkeit, eine barrierefreie, mobile WC-Anlage kostenfrei für Veranstaltungen zu buchen.

Sprechen Sie alle Bürger mit Ihren Angeboten an - gestalten Sie einfach einen weiteren Schritt in Richtung Inklusion.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Buchung über das Landratsamt; es stehen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung.  



Hinweise zum Wasseranschluss

Wo schließen Sie die barrierefreie Toilette an, privat oder am Wasserversorgungsnetz einer Gemeinde im Landkreis?

Privat sind Sie persönlich für den Anschluss und die Abrechnung von Frischwasser und Brauchwasser zuständig.

Bei einem Anschluss im Wasserversorgungsnetz einer Gemeinde benötigen Sie (Beispiel für einen Anschluss Stadt Starnberg, Stand Mai 2022):

      1. Bei Bedarf einer freien Verkehrsfläche (Halteverbotsschilder etc.) muss das bei der Gemeinde in einem gewissen Zeitrahmen (uns sind mindestens 14 Tage bekannt) vor der Veranstaltung beantragt werden. Rückfragen bitte bei der jeweiligen Gemeinde.
      2. Ein Frischwasser-Anschluss im Stadtgebiet muss beim Wasserwerk beantragt werden. Bitte telefonisch voranmelden, dann wird Ihnen ein Vertrag zugesendet. Es fallen derzeit eine Kautionsgebühr für ein Standrohr (500,00€ möglich) und Kosten für den Wasserverbrauch an.
        Aktuelle Informationen, Zahlen und Fristen bitte beim zuständigen Wasserwerk anfragen.
      3. Beim Abwasserverband muss ein Antrag für das anfallende Brauchwasser gestellt werden. Aktuell fällt eine Verwaltungsgebühr an (der Anschluss wird vor Ort begutachtet, 75,00€ möglich) und eine Gebühr für die abgeleitete Menge des Brauchwassers.
        Aktuelle Informationen, Zahlen und Fristen bitte beim Abwasserverband anfragen.

Diese Kosten werden nicht vom Landratsamt Starnberg übernommen, lediglich die Leihgebühr für die barrierefreie Toilette. Die o.g. Angaben sind ohne Gewähr, diese können von den Anbietern jederzeit geändert werden und gelten nur als Hinweise zur Planung.

Zuständige Stelle

Sozialwesen
Fachbereich 22

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77238
08151 148-11 238
soziales@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/22

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr