Seiteninhalt

Industrie-Emissionsrichtlinie



Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und führt immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen. Die IE-RL wurde im Mai 2013 in nationales Recht umgesetzt.

Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung der von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT, engl. BREF), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat die Regierung von Oberbayern darüber hinaus ein Überwachungsprogramm für die von ihr zu überwachenden IE-Anlagen erstellt.

Analog dazu hat das Landratsamt Starnberg ein Überwachungsprogramm für die IE-Anlagen erstellt, die in eigener Zuständigkeit überwacht werden.

Veröffentlichungen zur Überwachung und zu den einzelnen Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie finden Sie unter Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen.

Zuständige Stelle

Immissionsschutzrecht und staatliches Abfallrecht
Team 503

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77409
08151 148-77510 (Auskunft aus dem Altlastenkataster)
08151 148-11409
immissionsschutz@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/503

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr