Erstzulassung Gebrauchtfahrzeug (Import)
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Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein
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Der Vorgang EG Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs wird gewählt, wenn im ZFZR keine Eintragungen bestehen.
Identifizierung des Fahrzeugs bei erstmaliger Ausstellung der ZB II, kann durch den SB erfolgen, oder mittels Gutachten nach § 14 Abs. 8 FZV im Original, oder im Umfang des Gutachten nach §21 StVZO vorhanden
die HU alleine reicht nicht als FIN-Überprüfung aus --> wir benötigen entweder eine FIN-Überprüfung nach § 14 Abs. 8 FZV oder der Satz über die Überprüfung muss im HU-Bericht stehen (im Original)
Import Gebrauchtfahrzeug aus dem EU-Land
- Ausländische Fahrzeugpapiere Teil I + Teil II
- ggf. ausländische Kennzeichen (falls zugelassen)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, usw.)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung
- EVB-Nr. der Versicherung
- Personalausweis / Reisepass
- Sepa-Mandat für die Steuer
- Hauptuntersuchung
- FIN Überprüfung
Import aus einem Drittstaat
- Ausländische Fahrzeugpapiere Teil I + Teil II
- ggf. ausländische Kennzeichen (falls zugelassen)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, usw.)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung
- EVB-Nr. der Versicherung
- Personalausweis / Reisepass
- Sepa-Mandat für die Steuer
- Hauptuntersuchung
- FIN Überprüfung
- COC – Papier nicht vorhanden §21
- Zollrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung