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Erstzulassung Gebrauchtfahrzeug (Import)

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein

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Der Vorgang EG Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs wird gewählt, wenn im ZFZR keine Eintragungen bestehen.

Identifizierung des Fahrzeugs bei erstmaliger Ausstellung der ZB II, kann durch den SB erfolgen, oder mittels Gutachten nach § 14 Abs. 8 FZV im Original, oder im Umfang des Gutachten nach §21 StVZO vorhanden
die HU alleine reicht nicht als FIN-Überprüfung aus --> wir benötigen entweder eine FIN-Überprüfung nach § 14 Abs. 8 FZV oder der Satz über die Überprüfung muss im HU-Bericht stehen (im Original)

Import Gebrauchtfahrzeug aus dem EU-Land

  • Ausländische Fahrzeugpapiere Teil I + Teil II
  • ggf. ausländische Kennzeichen (falls zugelassen)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, usw.)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung
  • EVB-Nr. der Versicherung
  • Personalausweis / Reisepass
  • Sepa-Mandat für die Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • FIN Überprüfung

Import aus einem Drittstaat

  • Ausländische Fahrzeugpapiere Teil I + Teil II
  • ggf. ausländische Kennzeichen (falls zugelassen)
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, usw.)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) / Datenbestätigung
  • EVB-Nr. der Versicherung
  • Personalausweis / Reisepass
  • Sepa-Mandat für die Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • FIN Überprüfung
  • COC – Papier nicht vorhanden §21
  • Zollrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Fahrzeug das über 7 Jahre abgemeldet

  • falls vorhanden Fahrzeugpapiere, wenn nicht §21
  • Hauptuntersuchung
  • EVB-Nr. der Versicherung
  • Personalausweis / Reisepass
  • Sepa-Mandat für die Steuer

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr