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Die Aufgaben der Gutachterausschüsse

Unabhängige Gutachterausschüsse gibt es seit 1960 bei allen kreisfreien Städten und Landkreisen.

Die gesetzlichen Aufgaben werden im Baugesetzbuch (BauGB) §§ 192 - 199 und in der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) geregelt.

Die Gutachterausschüsse sind grundsätzlich selbständig und unabhängig.

Pflichtaufgaben


Zu den Pflichtaufgaben gehören:

  • Auswerten der Notarurkunden und Führen der Kaufpreissammlung (Vergleichssammlung für öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige)
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten, um der interessierten Bevölkerung eine Transparenz der Bodenwertentwicklung zugänglich zu machen.
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten Grundstücken (Bodenwert), bebauten Grundstücken (Bodenwert + Gebäude) und Rechten an einem Grundstück (Geh- und Fahrtrecht, Leitungsrecht, Wohnrecht, u.ä.) für:
    • Eigentümer und gleichstehend Berechtigte
    • Behörden
    • Gerichte
  • Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert z.B. im Enteignungsverfahren nach BauGB, Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen, etc.
    (§193 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und §193 Abs. 2 BauGB)
  • Ermittlung von wesentlichen Daten des Grundstücksmarktes, um eine größtmögliche  Markttransparenz zu gewährleisten (z. B. Liegenschaftszinsen, Preisentwicklungen usw.)

Freiwillige Leistungen

Nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten gehört die Erstellung eines Immobilienmarktberichtes, der jedoch maßgeblich zu der vom Gesetzgeber geforderten Markttransparenz beiträgt. 

Zuständige Stelle

Geschäftsstelle Gutachterausschuss
40.1

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77414
08151 148-11414
gutachterausschuss@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr