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Fördermöglichkeiten



Das Jugendamt des Landkreises Starnberg fördert die Kinder- und Jugendarbeit mit Hilfe der Förderrichtlinien nach dem „Kommunalen Jugendhilfeplan“. Die Förderrichtlinien werden aktuell umfassend überarbeitet. Um einen möglichst fundierten Ansatz zu entwickeln, hat das Landratsamt Starnberg in einer Online-Befragung und einem Workshop die aktuellen Förderbedarfe und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit erhoben. Die Ergebnisse können Sie im Zwischenbericht „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Starnberg und ihre Förderung“ nachlesen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden im nächsten Schritt die bestehenden Förderrichtlinien überprüft und angepasst. Das Ergebnis wird dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt, bevor die neuen Förderrichtlinien in Kraft treten können.

Wir bedanken uns herzlich bei allen beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften sowie den jungen Menschen, die ihre Perspektiven eingebracht haben.

Zuständige Stelle

Jugendarbeit
Team 236

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77378
08151 148-11378
jas@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.jugend-starnberg.de/

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr