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3. Förderung von Jugendräumen durch Mietkostenübernahmen





3.1    Zweck der Förderung
Durch diese Förderung soll den Jugendgruppen die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Gruppenarbeit die nötigen Räume zu erhalten.

3.2    Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Anmietung von Jugendräumen für die Gruppenarbeit.

3.3    Fördervoraussetzungen
•    Die angemieteten Räume müssen ausschließlich der Jugendarbeit zur Verfügung stehen.
•    Es besteht ein gültiger Mietvertrag für noch mindestens zwei Jahre.
•    Mietvereinbarungen innerhalb einer Dachorganisation sind von der Mietkostenübernahme ausgeschlossen.

3.4    Höhe der Förderung
Die Höhe der Anteilsfinanzierung beträgt 30% der Kosten bis zu einem Betrag von 2000 € pro Jahr.

3.5    Verfahren
Der Antrag ist mittels des unter www.jugend-starnberg.de zur Verfügung gestellten Formblatts zusammen mit dem Mietvertrag einzureichen.






 

Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr