3. Förderung von Jugendräumen durch Mietkostenübernahmen
3.1 Zweck der Förderung
Durch diese Förderung soll den Jugendgruppen die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Gruppenarbeit die nötigen Räume zu erhalten.
3.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Anmietung von Jugendräumen für die Gruppenarbeit.
3.3 Fördervoraussetzungen
• Die angemieteten Räume müssen ausschließlich der Jugendarbeit zur Verfügung stehen.
• Es besteht ein gültiger Mietvertrag für noch mindestens zwei Jahre.
• Mietvereinbarungen innerhalb einer Dachorganisation sind von der Mietkostenübernahme ausgeschlossen.
3.4 Höhe der Förderung
Die Höhe der Anteilsfinanzierung beträgt 30% der Kosten bis zu einem Betrag von 2000 € pro Jahr.
3.5 Verfahren
Der Antrag ist mittels des unter www.jugend-starnberg.de zur Verfügung gestellten Formblatts zusammen mit dem Mietvertrag einzureichen.