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9. Projekte und besondere Aktivitäten





Formblatt Förderung: Teilnehmerliste zur Maßnahme
[PDF, 224 kB » Formulardaten und Datenschutz]

 

9.1    Zweck der Förderung
Diese Förderung soll die Voraussetzungen zur Durchführung besonderer Projekte wie auch Aktivitäten zu festgelegten inhaltlichen Schwerpunkten schaffen. Projekt- und zielgruppenorientierte neue Formen und Inhalte der Jugendarbeit können somit aufgegriffen und erprobt werden.

9.2    Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind einmalige, zeitlich befristete Projekte und Aktivitäten der Jugendarbeit, die verantwortliches und selbständiges Handeln und kritisches Denken sowie soziales und solidarisches Verhalten fördern.

Gefördert werden Maßnahmen, die neue Zielgruppen ansprechen sowie besondere Initiativen und Aktivitäten, die aus anderen Fördertiteln nicht bezuschusst werden können, z. B.:

•    Jugendsozialarbeit,
•    Integrationsprojekte (Arbeit mit jugendlichen AussiedlerInnen, AsylbewerberInnen, ausländischen Jugendlichen),
•    geschlechtsspezifische Jugendarbeit (Gender),
•    Suchtprävention und Gesundheitsförderung,
•    Möglichkeiten der Beteiligung junger Menschen an der Mitgestaltung des eigenen Lebensumfelds,
•    Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit,
•    Auseinandersetzung mit der Lebensumwelt junger Menschen, z. B. Ökologie, neue Technologien und Gemeinde,
•    medienpädagogische Projekte,
•    Kinder- und Jugendkulturarbeit.

9.2.1    Fördereinschränkungen
Nicht gefördert werden:

•    Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen Mitteln des Landkreises gefördert werden oder gefördert werden können,
•    Modellprojekte, die anderweitige Fördermittel erhalten (z.B. Gemeinde, Bezirk, Land, Bund, EU),
•    die laufende Gruppenarbeit/Verbandsarbeit.

9.3    Fördervoraussetzungen
Im Rahmen der Aktivitäten bzw. des Projekts sollen junge Menschen aus einem Gruppenprozess heraus ein politisches oder soziales Thema aufgreifen, Handlungsmöglichkeiten entwickeln und eine geeignete Idee umsetzen. Nach Abschluss sollen das eigene Handeln und der Erfolg bewertet werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer Vorbereitungsphase, der Durchführung und der Auswertung der Maßnahme. Außerdem muss die durchgehende Beteiligung von jungen Menschen am Projekt bzw. der Aktivität nachgewiesen werden.

Den Projekten muss eine entsprechende Konzeption zugrunde liegen, worin zumindest folgende Punkte beschrieben werden:

•    Zielsetzung,
•    Formen der Beteiligung junger Menschen,
•    inhaltliche und methodische Auseinandersetzung mit dem Thema des Projekts,
•    Dauer und zeitlicher Ablauf des Projekts.

9.4    Umfang der Förderung
9.4.1    Förderungsfähige Kosten
Folgende Kosten können gefördert werden:

•    Honorare (bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis sind zusätzliche Honorarzahlungen nicht förderungsfähig),
•    Fahrtkosten,
•    Mieten,
•    Unterkunft, Verpflegung,
•    Arbeitsmaterialien, Druckkosten,
•    Nebenkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aktivität stehen (z.B. Versicherungen).

9.4.2    Höhe der Förderung
Gefördert werden können bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 1000 €.

9.5    Verfahren
9.5.1    Antragstellung
Die Anträge sollen von den Antragsberechtigten mittels des Formblatts (www.jugend-starnberg.de) sechs Wochen vor Durchführung mit folgendem Inhalt eingereicht werden:

•    Projektbeschreibung,
•    Kosten- und Finanzierungsplan.

9.5.2    Bewilligung

Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn diese vor Beginn der Maßnahmen beantragt und genehmigt wurden.

Der Verwendungsnachweis ist spätestens acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Er muss folgende Unterlagen enthalten:

•    Bericht über den tatsächlichen Ablauf des Projekts,
•    Ausschreibung,
•    Teilnehmerliste (Name, Wohnort, Alter, Geschlecht, Unterschrift),
•    Zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen und Ausgaben,
•    Dokumentation, Veröffentlichungen, Zeitungsberichte.

Auf Basis der vorgelegten Abrechnung wird der Zuschuss berechnet und ausbezahlt.

 



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