Kreisstraßen
Kreisstraßen gehören zu den sogenannten qualifizierten Straßen. Sie dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen oder dem erforderlichen Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz. Sie sollen mindestens am Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder eine andere Kreisstraße anschließen.
Jede Kreisstraße hat einen Namen. Im Landkreis Starnberg besteht dieser aus dem Kürzel "STA" und einer "Ziffer" (z.B.: STA 3).
Eine Übersicht der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Bayern erhalten Sie im Bayerischen Straßeninformationssystem (BAYSIS).
Ergänzende Informationen zum Straßennetz erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.