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Arbeitsgrundlagen

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft für Behindertenfragen (ARGE)

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung:

Schattenübersetzung zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung:

Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Artikel 118 a Bayer. Verfassung
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit  und ohne Behinderung ein

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz BGG)

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG

 

Behinderung entsteht,
wenn Sie in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt sind.

Dazu brauchen wir eine     m e n s c h e n g e r e c h t e     Umwelt!

Helfen Sie mit,
dies zu verwirklichen und durch eine barrierefreie Umwelt Menschen mit
Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

 

 

 

Zuständige Stelle

Sozialwesen
Fachbereich 22

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77238
08151 148-11 238
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/22

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr