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Ziel des Naturschutzes


Natur - dieser Begriff umfasst die ganze Vielfalt unserer Landschaften, die unterschiedlichsten Lebensräume mit ihren Tieren und Pflanzen. Dazu gehören Bäche und Seen, Wiesen und Wälder, Blumen und Felder. Dies alles macht den Wert und den Reichtum unseres Landkreises aus.

Ziel der Arbeit der unteren Naturschutzbehörde ist es, die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Aus diesem Grund wurde der Naturschutz schon vor 50 Jahren zur staatlichen Aufgabe erklärt und in die bayrische Verfassung und das Grundgesetz aufgenommen. Die untere Naturschutzbehörde ist also in erster Linie verantwortlich für die Umsetzung des bayrischen Naturschutzgesetzes. Dementsprechend bilden nebenstehende Themen die Schwerpunkte der Arbeit.


Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77371
08151 148-11473
naturschutz@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie am 03.10.2023:
Tag der Deutschen Einheit: das Landratsamt Starnberg ist geschlossen

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

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