Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung vermuten, dann sind Sie gemäß Ihres gesetzlichen Schutzauftrages verpflichtet tätig zu werden.
Zur Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte haben Sie Anspruch auf eine unterstützende Beratung durch eine „Insoweit Erfahrene Fachkraft“ (IseF). Diese wird Ihnen, entsprechend unseres Qualitätskonzepts kostenlos zur Verfügung gestellt.
Unsere IseFs sind zertifizierte Berater:innen mit mehrjähriger Erfahrung im Kinderschutzbereich.
Im Rahmen der IseF-Beratung erhalten Sie Unterstützung:
- in der Einschätzung des konkreten Gefährdungsrisikos.
- bei der Konkretisierung von Beobachtungen/Wahrnehmungen kindeswohlrelevanter Inhalte im Hinblick auf ihre Gewichtigkeit.
- bei der Analyse der Gesamtsituation des Kindes und seines Bezugssystems (z.B. Risikofaktoren und Ressourcen).
- bei der Beurteilung von geeigneten Hilfsangeboten.
- in der Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen.
- bei der Erstellung eines Schutzplans für das Kind.
Der Datenschutz der betroffenen Familie bleibt zu jedem Zeitpunkt gewahrt - die Beratung erfolgt in anonymisierter Form.
Sie wollen eine IseF-Beratung in Anspruch nehmen?
Dann füllen Sie bitte das folgende digitale Formular in anonymisierter Form aus.
Anmeldung IseF-Beratung
Für die Dokumentation der IseF-Beratung stellen wir Ihnen bei den Downloads eine Protokollvorlage zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, diese ausgedruckt zum Beratungstermin mitzubringen.
Sie haben andere Fragen zum Thema Kinderschutz?
Für Fragen zum Vorgehen, Informationen zum Thema Kinderschutz und Gewährleistung des Schutzauftrages etc. stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Sie möchten eine Kindeswohlgefährdung melden?
Eine Mitteilung über eine Kindeswohlgefährdung an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes sollte immer eine Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkten voran gegangen sein - mit einer IseF (aus unserem IseF-Pool oder, wenn vorhanden, Ihres Trägers).
Hat Ihr Gespräch mit der IseF ergeben, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche gefährdet ist und haben Sie Ihre eigenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Familie bereits ausgeschöpft, dann melden Sie dies dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes Starnberg.
In akuten Fällen mit dringendem Handlungsbedarf wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter 08151-148 77148 und lassen sich mit dem Kinderschutzdienst verbinden. Außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
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