Inhalte der Schutzgebietsverordnungen
Erläuterung zur Digitalisierung und Qualität der Schutzgebietsverordnungstexte
Alle Schutzgebietsverordnungen sind Teil unserer Rechtsordnung. und sind somit "öffentliches Eigentum". Das Internet bietet uns die Möglichkeit jedem den Zugang zu diesen Informationen kostenfrei zu gewähren.
Die Untere Naturschutzbehörde hat sich daher entschlossen alle in Papierform vorliegenden Verordnungstexte zu digitalisieren. Die Qualität dieser Vorlagen ist sehr unterschiedlich. Insbesondere weisen die älteren Texte erhebliche Mängel im Schriftbild und Verfärbungen auf.
Uns war daran gelegen die rechtsverbindlichen Verordnungen möglichst originalgetreu darzustellen. Alle Seiten wurden daher eingescannt und als Schwarz-/Weißbilder ins das digitale PDF- Format überführt. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde eine sogenannte OCR-Texterkennung durchgeführt. Der Betrachter unserer Dokumente sieht vordergründig das originale und unverfälschte Abbild der Verordnungsseite, hintergründig und nicht sichtbar liegt der über die OCR- Texterkennung generierte digitale Text, auf den man mit verschiedenen PDF- Funktionen, wie Suchen, Lesezeichen oder Kopieren zugreifen kann. Dabei muss bedacht werden, dass die OCR-Texterkennung fehlerbehaftet ist. Je schlechter die Vorlagenqualität ist, desto höher ist die Fehlerquote der Texterkennung. Eine Korrektur wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu bewältigen gewesen. Aus Kostengründen wurde daher darauf verzichtet. Wir bitten hierum um Verständnis. Ab 2005 werden ohnehin alle Texte nur noch digital erstellt, so dass aus den PDF- Dokumenten der Text dann fehlerfrei kopiert werden kann.