Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Kreistags. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
2. der Jugendhilfeplanung und
3. der Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Landkreis Starnberg bereitgestellten Mittel, der von diesem erlassenen Satzung und der von diesem gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Landkreises Starnberg in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung der Leiterinnen und Leiter der beiden Fachbereiche des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an den Landkreis Starnberg Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen.
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen. Nur Ausschussmitglieder haben das Wort und können Anträge und Tagesordnungspunkte einbringen.
Nähere Informationen zum Jugendhilfeausschuss finden Sie im Bürgerinformationssystem.