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Jugendhilfeausschuss



Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss des Kreistags. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

2. der Jugendhilfeplanung und

3. der Förderung der freien Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Landkreis Starnberg bereitgestellten Mittel, der von diesem erlassenen Satzung und der von diesem gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Landkreises Starnberg in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung der Leiterinnen und Leiter der beiden Fachbereiche des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an den Landkreis Starnberg Anträge zu stellen. Er tritt nach Bedarf zusammen und ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten einzuberufen.

Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen. Nur Ausschussmitglieder haben das Wort und können Anträge und Tagesordnungspunkte einbringen.

Nähere Informationen zum Jugendhilfeausschuss finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Zuständige Stelle

Kinder Jugend und Familie
Fachbereich 23

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77584
08151 148-11535
fachbereich23@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/23

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr