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Förderungen

Elektromobilität ist DAS Thema unserer Zeit und vor allem für die Zukunft. Um die Verbreitung der Elektromobilität zu beschleunigen, gibt es für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur verschiedene Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen.

Eine Übersicht und Suchmöglichkeiten zu technologieorientierten Förderprogrammen des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU finden Sie hier: Projektträger Bayern: Bayern Innovativ. Suchen Sie hier nach einem passenden Förderprogramm und erhalten Sie eine ausführliche Beratung.

Hier stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle Förderprogramme vor:

Für Privatpersonen

E-Auto Förderung 2026 (Rückwirkend zum 1. Januar 2026)

Wer sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel beantragen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.

Förderberechtigte: Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug oder einen Plug-in-Hybriden nach dem 1. Januar 2026 kaufen oder leasen.

Frist zur Einreichung: 31.Dezember 2026

Förderumfang: Die Förderhöhe variiert je nach Art des Fahrzeugs und Haushaltseinkommen. Privatpersonen können bis zu 6.000 Euro erhalten.

Fördergegenstand: Gefördert werden Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft wurden. Es gibt spezifische Anforderungen an die Fahrzeuge, die ebenfalls erfüllt müssen, um förderfähig zu sein.

Voraussetzungen:           

  • Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb oder bestimmte Fahrzeuge mit einem Plug-In-Hybrid-Antrieb beziehungsweise Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer ("Range-Extender").
  • Es müssen Bestimmte technische Anforderungen (z.B. Reichweite) erfüllt sein
  • Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026
  • Weitere spezifische Anforderungen an den Kauf und die Registrierung des Fahrzeugs
  • Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
  • Nachgewiesenes Haushaltseinkommen durch Steuerbescheiden von 2023 und 2024


Hinweise:                         

  • Beachte, dass die Anträge nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 gelten
  • Es wird empfohlen, sich vor der Beantragung mit den zuständigen Stelle oder Online-Plattformen in Verbindung zu setzen, um alle Details zu klären.
  • Die Förder-Anträge können rückwirkend gestellt werden, das Online-Portal dazu wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.
  • Der Antrag auf Förderung kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
  • Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller erfolgen.
  • Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis.
  • Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid) können von den Antragstellern in digitaler Form eingereicht werden.

Die Beantragung und weitere Informationen finden Sie unter:

Neue E-Auto-Förderung – alle Details und Prämien im praktischen Überblick - electrive.net

BMUKN: Neues E-Auto-Förderprogramm mit sozialer Staffelung: Zuschüsse für Neuzulassungen ab 1.1.2026 | Pressemitteilung


Für öffentliche Träger / Kommunen / Unternehmen

Landesprogramm Bayern: Ladeinfrastruktur StWMi

Das Förderprogramm unterstützt die Einführung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Gefördert wird die Errichtung sowie in Spezialfällen die Aufrüstung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, gegebenenfalls mit weiteren inhaltlichen Anforderungen. In der Regel erfolgen zwei Aufrufe pro Jahr.

Förderungsinformationen zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Zuständige Stelle

Mobilitätsprojekte
Stabsfunktion 3.2

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77605
08151 148-11605
mobilitaetsprojekte@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF3_2

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr