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Wohnen für Hilfe



Wohnen für Hilfe (PDF)

Dieses PfleKoSTA - Projekt ist eine Kooperation
mit der Fachstelle für Senioren und der
Behindertenbeauftragten für den Landkreis STA.

Wohnraum ist im Landkreis Starnberg ein knappes und vor allem teures Gut. Gleichzeitig leben im Landkreis immer mehr hilfsbedürftige Menschen in großen (Single-)Haushalten. Hieraus soll mit diesem Projekt eine Win-Win-Situation entstehen.

Unser Ziel ist es, mit diesem Projekt auf Wohnraumknappheit gerade für die jüngeren Bevölkerungsgruppen zu reagiert und gleichzeitig älteren oder behinderten Menschen mit einem steigenden Hilfebedarf eine selbstständige und selbst bestimmte Lebensführung in den "eigenen vier Wänden“ weiter gewährleisten zu können. Wohnpartnerschaften wirken zudem der ansteigenden Vereinsamung in Singlehaushalten entgegen.

Wohnen für Hilfe

Wohnen für Hilfe
[PDF, 686 kB]


Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf unter wfh@lra-starnberg.de

Das bedeutet "Wohnen für Hilfe"

Wohnen für Hilfe

bedeutet, dass vor allem jüngere Menschen wie Studierende, Praktikanten, Azubis oder Berufsanfänger mit Seniorinnen, Senioren oder Menschen mit Behinderungen Wohnpartnerschaften eingehen.

Als Gegenleistung für den zur Verfügung gestellten Wohnraum helfen sie ihren Wohnpartnerinnen und Wohnpartnern, indem sie diesen bei Dingen des täglichen Lebens unterstützen.

Diese Alltagshilfe beinhaltet z. B. Einkaufen, Hilfe im Haushalt, beim Kochen, bei der Gartenarbeit, , Haustierversorgung, Begleitung zum Arzt oder beim Spaziergang nach Vereinbarung. Die konkreten Hilfen werden von den Wohnpartnern individuell vereinbart.

Als Richtwert gilt hierbei eine Stunde Hilfe pro Monat für einen Quadratmeter Wohnraum. Ausgenommen sind alle Arten von pflegerischen Tätigkeiten. Die Nebenkosten sind von den Wohnraumnehmenden selbst zu tragen.

Ein Beispiel wie "Wohnen für Hilfe" funktioniert!

"Wohnen für Hilfe" ist in München schon seit 30 Jahren erprobt:

Wohnen für Hilfe: Win/Win für Studierende und Hausbesitzer | Schwaben + Altbayern | BR

Die Zielgruppen dieses Projektes

Zielgruppen dieses Projektes sind

Seniorinnen und Senioren und Menschen aller Altersgruppen mit Unterstützungsbedarf (Wohnraumgeber/innen),
die Wohnraum für eine/n Alltaghelfer/in zur Verfügung stellen können

sowie

Menschen aller Altersgruppen, vor allem aber jüngere Menschen wie Studierende, Praktikanten, Azubis oder Berufsanfänger, die günstigen Wohnraum suchen, hilfsbereit sowie kontaktfreudig sind (Wohnraumnehmer/innen).

Das muss im Vorfeld einer Projektanmeldung geklärt werden

Bevor Sie an diesem Projekt teilnehmen können, muss eigenverantwortlich Folgendes von Ihnen geklärt werden:

Wohnraumgeber/in:

  • Verfügen Sie über Wohnraum, um eine/n Alltagshelfer in ihr häusliches Umfeld aufzunehmen zu können?
  • Wenn Sie zur Miete wohnen, klären Sie bitte mit der/m Vermieter/in, ob Sie Wohnraum gegen Hilfe untervermieten dürfen.
  • Klären Sie (ggf. mit einem Steuerberater/in), ob und wie sich eine solche Vermietung auf Ihre Steuerpflicht auswirkt.
  • Setzen Sie sich mit einem Versicherungsträger in Verbindung und klären Sie im Hinblick auf die unterstützende Tätigkeit in Ihrem Haushalt oder Garten die Konditionen einer Unfallversicherung. Diese Versicherung benötigen Sie im Vertragsfall.
  • Beschäftigungen im Wert von weniger als 556 EURO sind nicht sozialversicherungspflichtig. Es ist jedoch ratsam, den Minijobs bei der Minijobzentrale anzumelden.


Wohnraumnehmer/in:

  • Können Sie regelmäßig ausreichend Zeit für Hilfen im Alltag aufbringen?
  • Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welchem Umfang er Wohnen für Hilfe als Nebentätigkeit einstuft.
  • Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, klären Sie bitte mit der zuständigen Behörde, ob "Wohnen für Hilfe" damit vereinbar ist.
  • Wenn Sie bereits als Minijobber gemeldet sind, klären Sie bitte mit der Minijobzentrale, ob "Wohnen für Hilfe" damit vereinbar ist.
  • Setzen Sie sich mit einem Versicherungsträger in Verbindung und klären Sie die Konditionen einer Haftpflichtversicherung für Schäden an den Räumen sowie an den Möbeln oder Einrichtungsgegenständen des Wohnraumgebers. Diese Versicherung benötigen Sie im Vertragsfall.
  • Besorgen Sie sich bitte ein Führungszeugnis, zur Vorlage bei uns und beim Wohnraumgeber.


Auch alle weitergehenden arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen müssen mit den zuständigen Stellen geklärt werden.

Das müssen Sie zum Datenschutz wissen

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem PfleKo STA Projekt „Wohnen für Hilfe“ im Landkreis Starnberg:

Name und Kontaktdaten der Projektverantwortlichen:
Bettina Richter, PfleKo STA, Landratsamt Starnberg, Moosstr. 18B, 82319 Starnberg,
wfh@lra-starnberg.de, Tel. 08151 148-726

Henrike Pott, Fachstelle für Senioren, Landratsamt Starnberg, Moosstr. 18B, 82319 Starnberg,
henrike.pott@LRA-starnberg.de, Tel. 08151 148-77 586

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Starnberg, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg,
datenschutz@LRA-starnberg.de, Tel. 08151 148-77 225

Zwecke der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen des Projekts zur Verfügung stellen, werden mit dem Zweck erhoben, um sie in die Vermittlungskartei der PfleKo STA „Wohnen für Hilfe“ aufzunehmen und für Vorschläge von Wohnraumpartnern zu nutzen.

Grundlagen der Verarbeitung
Die Aufnahme und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt freiwillig, auf Ihren Wunsch und mit Ihrer Zustimmung im Rahmen des Projektes der PfleKo STA in Kooperation mit der Fachstelle für Senioren „Wohnen für Hilfe“ im Landkreis Starnberg.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Personenbezogenen Daten aus den nachfolgenden Fragebögen - Name, Geburtsjahrgang, Hilfegesuch, Wohnraumangebot (Wohnraumtyp, Wohnraumgröße, Lage) bzw. Name, Geburtsjahrgang, Beruf/Ausbildung, Hilfsangebot, Wohnraumgesuch, Wunschdauer des Wohnverhältnisses - werden nur zur Vorbereitung des Erstkontakts zwischen Ihnen und Ihrem potentiellen Wohnraumpartner/in an den jeweils anderen weitergegeben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies zur Vermittlung einer Wohnpartnerschaft innerhalb von 12 Monaten ab der Anmeldung und der Begleitung der Wohnpartnerschaft erforderlich ist.
Ihre Daten werden von uns bis zu 3 Monaten nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit gespeichert. Die Vermittlungstätigkeit endet, wenn

  • Sie sich schriftlich vom Projekt abmelden
  • Sie eine Wohnraumpartnerschaft vereinbaren
  • 5 Vermittlungsvorschlägen erfolglos bleiben oder automatisch nach Ablauf von 12 Monaten ab der Anmeldung.

Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten durch das Landratsamt Starnberg jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Starnberg.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de

Widerrufsrecht Ihrer Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung auf dem Fragebogen eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Das gilt dann zugleich als eine Abmeldung von dem Projekt. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Notwendigkeit der Datenerhebung
Wir benötigen Ihre Daten, um im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ zwischen Wohnraumgebern und Wohnraumsuchenden Wohnpartnerschaften zu vermitteln und zu begleiten.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, schließen wir Sie aus dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ aus. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung. Bis dahin von Ihnen erhobene Daten werden innerhalb von 3 Monaten gelöscht.

So melden Sie sich für das Projekt "Wohnen für Hilfe" an

Wenn Sie sich als Wohnraumgeber oder Wohnraumnehmer die Teilnahme an unserem Projekt interessieren, dann füllen Sie bitte einen der beiden nachfolgenden Fragebögen aus:


Die Übermittlung eines ausgefüllten Antrags gilt als Anmeldung zum Projekt "Wohnen für Hilfe".


Mit Wohnraumnehmern nehmen wir nach Eingang des Formulars Kontakt auf und laden Sie zu einem persönlichen Kennenlernen in die Geschäftsstelle, Moosstraße 18 b, 82319 Starnberg ein.

Achtung:
Bitte klären Sie im Vorfeld die arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen mit den zuständigen Stellen!
Siehe oben "Das muss im Vorfeld einer Projektanmeldung geklärt werden".

So läuft unsere Vermittlung einer Wohnraumpartnerschaft ab

Kontaktaufnahme und persönliches Treffen

Sobald wir in unserer Kartei durch einen Übereinstimmung von Wohnraum – und Hilfsangebot fündig geworden sind, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin, um Sie sowie Ihre Wohnraum – bzw. Ihre Hilfsangebote in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.

Wenn sich unser Eindruck auf eine mögliche Übereinstimmung in den persönlichen Gesprächen bestätigt, schlagen wir Ihnen im nächsten Schritt jeweils die/den gefundenen Wohnpartner/in vor. Wenn es dann von Ihnen beiden gewünscht wird, organisieren wir ein erstes persönliches Kennenlernen. Dieses Treffen wird von uns begleitet und ist für Sie völlig unverbindlich.

Im Weiteren entscheiden Sie selbstständig, ob und eventuell wie oft Sie sich vor einem eventuellen Vertragsschluss weiter treffen möchten, um sich noch besser kennenzulernen. Diese Treffen begleiten wir jedoch nicht. Wir bitten aber um Mitteilung, wie Sie sich letztlich entschieden haben.

Je nach getroffener Entscheidung suchen wir für Sie weiter nach passenden Wohnraumpartner/innen in unserer Kartei oder Sie vereinbaren mit einander eine Wohnraumpartnerschaft..

Nach einem Jahr oder 5 erfolglosen Vorschlägen stellen wir die Suche allerdings ein. Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung. Ihre Daten werden im Anschluss innerhalb von drei Monaten gelöscht. Innerhalb dieser Frist ist eine Neuanmeldung zum Projekt nicht möglich.

Schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Wohnraumpartnerschaft

Entschließen Sie sich für eine Wohnraumpartnerschaft, empfehlen wir einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, den Sie individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Wohnraum und die im Gegenzug zu leistenden Alltagshilfen ausgestalten.

Dabei können Sie sich an folgendem Muster orientieren:

Mustervertrag WfH
[PDF, 290 kB]


Wenn von Ihnen ein Vertrag über eine Wohnraumpartnerschaft geschlossen wurde, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihre Daten fristgerecht löschen.
Sollten Sie eine weitere Begleitung der Wohnraumpartnerschaft wünschen, vereinbaren Sie dies bitte mit der Fachstelle für Senioren des Landratsamtes.

Die Beendigung der Vermittlungstätigkeit

Die Vermittlungstätigkeit wird beendet, wenn

  • Sie sich schriftlich vom Projekt abmelden
  • Sie eine Wohnraumpartnerschaft vereinbaren
  • 5 Vermittlungsvorschlägen erfolglos bleiben oder automatisch nach Ablauf von 12 Monaten ab der Anmeldung


Alle Daten werden spätestens 3 Monate nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit gelöscht.

Aktuelle Gesuche

Wohnraumgeber/innen
Möbliertes Zimmer (18 qm) in RH in Krailling
Gemeinschaftsnutzung Bad, Küche, Garten
Bus & S-Bahn-Anschluss

Hilfegesuch:
Hauptsächlich Gesellschaft leisten, gelegentlich beim Einkauf oder bei Erledigungen helfen, ansonsten im Bedarfsfall unterstützen z.B. bei Schnee räumen, Müll rausstellen etc., keine Hausarbeit, Koch- oder Fahrdienste

Gesuch Nr. 2026/wfh-WG001-id-form
Möbliertes Zimmer (12 qm) in EFH in Gauting
Kaution und Nebenkosten
Gemeinschaftsnutzung Bad, Küche, Garten
Bus & S-Bahn-Anschluss

Hilfegesuch:
wöchentliche Einkäufe ins Haus bringen, evtl. beim Kochen zusammenarbeiten, Wäschekorb vom Keller hoch bringen, in Küche und Bad gemeinsam Ordnung halten; kleinere Hausmeistertätigkeiten; Gartenarbeiten wie z.B. Schneeräumen, Rasenmähen, Laubrechen, gelegentlich beim Pflanzen helfen; in Ausnahmefällen Fahrdienste

Gesuch Nr. 2026/wfh-WG002-id-form
Möblierte Einliegerwohnung (50 - 70 qm) in EFH
Gemeinschaftsnutzung Garten
Bus & S-Bahn-Anschluss

Hilfegesuch:
Hausarbeiten (Staubsaugen), Hilfe im Garten (Rasenmähen, Schneeräumen), Gesellschaftleisten

Gesuch Nr. 2026/wfh-WG003-id-form
Hilfsangebote


Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf unter:  wfh@lra-starnberg.de


Wie können Sie die PfleKo STA unterstützen?

  • Engangieren Sie sich bei uns!

  • Werden Sie mit Ihrer Organisation Mitglied und beraten Sie stimmberechtigt mit! Mehr Info: Mitglied werden

  • Haben Sie spezielles Fachwissen, so melden Sie sich für unseren Expertenpool!

  • Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen und lassen Sie sich zur Eigeninitiative inspirieren!

    • Oder sponsern Sie uns unter dem Stichwort:

      PfleKo STA – regionaler Ausschuss Pflege-Prävention
      Kreissparkasse München Starnbg. Ebersbg
      IBAN: DE37 7025 0150 0430 0500 47
      BIC: BYLADEM1KMS


      Jeder EURO kommt der Landkreisbevölkerung zu Gute!

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Zuständige Stelle

Integrierte Sozialplanung
Stabsfunktion 2.1

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77726
08151 148-11726
pflekosta@lra-starnberg.de
Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF2_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr