Fachkräfte
Bitte wenden Sie sich in Fällen mit dringendem Handlungsbedarf an den Bürgerservice (08151-148 77148), der Sie mit dem aktuell eingeteilten Kinderschutzdienst im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) verbinden kann oder im Notfall an die Polizei.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung vermuten, dann sind Sie gemäß Ihres gesetzlichen Schutzauftrages verpflichtet tätig zu werden.
Zur Einschätzung der gewichtigen Anhaltspunkte haben Sie Anspruch auf eine unterstützende Beratung durch eine „Insoweit Erfahrene Fachkraft“ (IseF). Diese wird Ihnen, entsprechend unseres Qualitätskonzepts kostenlos zur Verfügung gestellt.
E-Mail: isef@LRA-starnberg.de oder Telefon: 08151 148-77827
Angebote
Die Beratung ist je nach Wunsch und Bedarf in Präsenz, telefonisch oder online möglich.
Die Beratung in der Familienberatungsstelle ist kostenfrei und findet unter Wahrung der Schweigepflicht statt.
Fachberatung für pädagogische Fachkräfte, z.B. Erzieherinnen und Erzieher/ Lehrerinnen und Lehrer und Teams.
Sollten Sie Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls vermuten oder bspw. Beobachtungen gemacht haben, die ein „ungutes Bauchgefühl“ auslösen, wenden Sie sich bitte für eine Gefährdungsabschätzung an die Fachberatung Kinderschutz im Landkreis Starnberg