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Wo den Antrag einreichen? - Zuständigkeiten im Bauordnungsrecht (BayBO)

Grundsätzlich werden alle Anträge zuerst im Landratsamt eingereicht (Ausnahmen siehe unten). 

Die zuständige Kommune (Gemeinde/Stadt) wird dann im ersten Schritt durch uns über Ihren Antrag informiert und bei Vollständigkeit der Unterlagen hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens (vgl. § 36 BauGB) beteiligt. 

Hinweis: Daher ist eine Vollständigkeit des Antrags für eine Verfahrensbeschleunigung essentiell. (siehe hierzu Übersichtsliste zum vollständigen Bauantrag)

Das Einvernehmen der Gemeinde/Stadt zum gestellten Antrag gemäß § 36 BauGB ist nach wie vor eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.

Folgende Zuständigkeitsübersicht zeigt, welche Anträge Sie an welcher Stelle abgeben sollen:

Antragsartin Papierform einzureichen beidigital einzureichen bei
Bauanträge Landratsamt Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)
Freistellungsverfahren Gemeinde/Stadt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Teilbaugenehmigung Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Vorbescheid Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

(Isolierte) Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften
sowie über Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Gemeinde/Stadt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

(Isolierte) Abweichungen von der BayBO Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Verlängerung Baugenehmigung Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Verlängerung Vorbescheid
Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Baubeginnsanzeige Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Anzeige der Nutzungsaufnahme Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Anzeige der Beseitigung Gemeinde/Stadt und Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Kriterienkatalog Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Abgrabungsanzeige Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen
im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Gemeinde/Stadt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Abgrabungsgenehmigung Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Teilabgrabungsgenehmigung Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Abgrabungsvorbescheid Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)

Beginnsanzeige Abgrabung Landratsamt

Landratsamt über BayernPortal
(Online-Assistenten)


Zuständige Stelle

Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereich 40

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77450
08151 148-531
bauwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40

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