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Informationen zu Madenwürmer




Madenwürmer sind bei Kindergarten- und Grundschulkindern im Alter von 4 bis 11 Jahren am häufigsten.


Was verursacht die Erkrankung?

Madenwürmer (Enterobius vermicularis) sind eine parasitische Fadenwurm-Art, die nahezu überall vorkommt. Die Würmer sind weiß und bis zu 13 mm lang.

Welche Symptome können auftreten?

Die Infektion verursacht Juckreiz vor allem nachts im Bereich des Afters und kann auch zu Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, und allgemeinem Unwohlsein führen.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Schmierinfektion oder über die Aufnahme von Wurmeiern durch verunreinigte Nahrungsmittel oder Trinkwasser. Auch eine Ansteckung über Staub und kontaminierte Bettwäsche ist möglich. Dabei gelangen Wurmeier in den menschlichen Darm, woraus sich Larven entwickeln. Wenn die Madenwürmer ausgewachsen sind, legen die Weibchen nach der Paarung Wurmeier im Bereich des Afters ab.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht während der gesamten Dauer des Befalls.

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 2 - 3 Wochen.

Welche Therapien gibt es?

Es sind wirksame Medikamente (Antihelminthika) verfügbar.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Eine sorgfältige Handhygiene ist wichtig. Familienmitglieder sollten mitbehandelt werden, um eine erneute Ansteckung zu vermeiden.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Es besteht keine Meldepflicht.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Um andere Kinder nicht anzustecken, ist es empfehlenswert, den Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach Behandlungsbeginn für 1 – 2 Tage zu pausieren und besonders auf Hygiene zu achten.

Der Betreuungseinrichtung sollte gemeldet werden, wenn ein Kind an Madenwürmern erkrankt ist.

Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen,

  • wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Für Kontaktpersonen gelten keine besonderen Maßnahmen, sie sollten jedoch sorgfältige Händehygiene einhalten.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach § 42 IfSG keine speziellen Regelungen. 

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Die Einnahme der Medikamente (Antihelminthika) wird an den Tagen 14 und 28 wiederholt, um einer erneuten Ansteckung vorzubeugen.

Kann man mehrmals erkranken?

Erneute Infektionen sind möglich.

Was ist sonst noch wichtig?

Unterhosen und Bettbezüge sollten möglichst täglich gewechselt und bei mind. 60°C gewaschen werden.
Eier und Würmer um den After herum sollten morgens abgewaschen werden. Es empfehlen sich kurze Fingernägel, solange Ansteckungsgefahr besteht.

 Alle Informationen als PDF

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