Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Den Antrag für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei Gemeinden und Stadt.
Wichtig für uns ist der unterschriebene Antrag. Deshalb ist es zurzeit noch notwendig, dass Sie als Antragsteller den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und mit Ihrer Unterschrift nachreichen.
Der Antrag (im Original) kann per Post oder persönlich eingereicht werden.
Generell benötigte Unterlagen
- Antrag (siehe Punkt "Formulare")
- Personlausweis/Reisepass
- Biometrisches Lichtbild entsprechende den Bestimmungen der PassV (Mindestgröße 35x45mm ohne Kopfbedeckung)
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T
Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 FeV
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV
-
- Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird.
Ob der jeweilige Beruf die Qualifikation erfordert, kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht beantworten, da diese nur für die Eintragung der Schlüsselzahl zuständig ist.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (Bag)
- Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Zusätzliche Unterlagen bei Anträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 FeV
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV
- Betriebsmedizinisches Gutachten oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (dieses können Sie bei der Gemeindeverwaltung beantragen)
Hinweis zum Führungszeugnis: Wenn Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus einem EU-Land zugezogen sind, brauchen Sie für die Klassen D, DE, D1 oder D1E ein europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. -
- Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Diese Nachweise sind nur erforderlich wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, D/DE gewerblich genutzt wird.
Ob der jeweilige Beruf die Qualifikation erfordert, kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht beantworten, da diese nur für die Eintragung der Schlüsselzahl zuständig ist.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (Bag)
- Ggf. Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG oder Weiterbildung nach § 5 BKrFQG.
Zusätzliche Unterlagen bei Beantragung mit Begleitetem Fahren mit 17
Gebühr
- 39,60 € bei einer Klasse
- bei Doppelklassen 9,00 € für die Ausstellung eines zusätzlichen Führerscheins.
- Begleitetes Fahren ab 17:
- 39,60 € bei einer Klasse
- 7,70 € für die Prüfungsbescheinigung
- je 7,70 € für die Prüfung einer Begleitperson
- je 3,30 € für die Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt für Begleitpersonen
- weitere Gebühren entstehen für Doppelklassen