Fundsachen Starnberger See
BITTE BEACHTEN:
Für die Verwahrung/Verwertung von Fundsachen an Land sind grundsätzlich die Kommunen des Landkreises Starnberg zuständig.
Ansprechpartnerin für Fundsachen auf dem Starnberger See ist:
Die Fundsachen werden innerhalb einer Frist von sechs Monaten an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Fundgegenstand einer Verwertung zugeführt.
Sofern Fundsachen abgegeben oder sichergestellt wurden, werden Sie anschließend aufgeführt.