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Fundsachen Starnberger See


Für die Verwahrung/Verwertung von Fundsachen sind grundsätzlich die Kommunen des Landkreises Starnberg zuständig.
Für auf dem Gebiet des Starnberger Sees (gemeindefreies Gebiet) gefundene Gegenstände ist jedoch der Landkreis Starnberg unmittelbar zuständig.

Ansprechpartner für Fundsachen auf dem Starnberger See ist:



Die Fundsachen werden innerhalb einer Frist von sechs Monaten an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Fundgegenstand einer Verwertung zugeführt.

Sofern Fundsachen abgegeben oder sichergestellt wurden, werden Sie anschließend aufgeführt.

  • Am 26.04.2023 wurde auf dem Starnberger See ein Stand-up-Paddle (SUP) gefunden und sichergestellt.


Die Fundsache wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben. Nach Ablauf dieser Frist wird der Fundgegenstand einer Verwertung zugeführt. 



Zuständige Stelle

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 34

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77321
08151 148-11630
sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet:

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

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