Fundsachen Starnberger See
Für auf dem Gebiet des Starnberger Sees (gemeindefreies Gebiet) gefundene Gegenstände ist jedoch der Landkreis Starnberg unmittelbar zuständig.
Ansprechpartner für Fundsachen auf dem Starnberger See ist:
Die Fundsachen werden innerhalb einer Frist von sechs Monaten an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Fundgegenstand einer Verwertung zugeführt.
Sofern Fundsachen abgegeben oder sichergestellt wurden, werden Sie anschließend aufgeführt.
- Am 26.04.2023 wurde auf dem Starnberger See ein Stand-up-Paddle (SUP) gefunden und sichergestellt.
Die Fundsache wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben. Nach Ablauf dieser Frist wird der Fundgegenstand einer Verwertung zugeführt.