Fundsachen Starnberger See
BITTE BEACHTEN:
Für die Verwahrung/Verwertung von Fundsachen an Land sind grundsätzlich die Kommunen des Landkreises Starnberg zuständig.
Ansprechpartnerin für Fundsachen auf dem Starnberger See ist:
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77197
Fax: 08151 148-11197
E-Mail: » in neuem Fenster abrufen
Zimmer: EG.171
Die Fundsachen werden innerhalb einer Frist von sechs Monaten an den rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Fundgegenstand einer Verwertung zugeführt.
Sofern Fundsachen abgegeben oder sichergestellt wurden, werden Sie anschließend aufgeführt.