Umkennzeichnung bei Verlust eines oder beider Kennzeichen oder auf Wunsch
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein
Nutzen Sie das Bürgerservice-Portal für Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen und für weitere Online-Dienste im Bereich Fahrzeugzulassung.
Umkennzeichnung bedeutet Beantragung neuer Kennzeichenschilder.
Für die Umkennzeichnung bei Verlust eines oder beider Kennzeichen oder bei Wunsch einer neuen Buchstaben- und Zahlenkombination benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei
- Bei Verlust: Verlusterklärung
[PDF, 52 kB » Formulardaten und Datenschutz]
vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschrieben - ggf. noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
Allgemeine Hinweise zur Kfz-Zulassung
- Kraftfahrzeug-Zulassungen sind nur mit der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer möglich (Ausnahme: Kurzzeitkennzeichen) Die KFZ-Steuer muss an das zuständige Zollamt bezahlt werden. Tragen Sie daher im Formular bitte im roten Feld Ihren Wohnort ein und wählen Sie anschließend das zuständige Zollamt aus.
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Bei den genannten Gebühren handelt es sich lediglich um Grundgebühren. Je nach Vorgang/Aufwand können weitere Gebühren hinzukommen z.B. Gebühr für Wunschkennzeichen 10,20 €, sowie Vorwegreservierungsgebühr 2,60 €
- Fahrzeugpapiere
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts.
Alte Dokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) behalten so lange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II) erforderlich wird.
Die neuen Fahrzeugdokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II) werden immer nur gemeinsam ausgestellt.
Das Nebeneinander von einer neuen und einer alten Zulassungsbescheinigung ist nicht möglich. - Fahrzeugpapiere bei einer Leasingfirma bzw. einem Geldinstitut
Befindet sich der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung II bei einer Leasingfirma bzw. einem Geldinstitut, veranlassen Sie bitte, das der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung II an uns geschickt wird (gilt nicht bei der Außerbetriebsetzung). - Für die Rücksendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung II wird eine Gebühr von 10,20 € erhoben.
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Zulassung durch Beauftragte
Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter). - Firmenanmeldung
Sollte eine Firmenanmeldung erfolgen, ist der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung sowie ein Ausweisdokument des Firmeninhabersvertreters vorzulegen.
Unternehmen die nicht der Meldepflicht beim Gewerbeamt unterliegen, benötigen einen Nachweis über die Betriebsstätte (Briefkopf oder Visitenkarte etc) Voraussetzung für die Kfz-Zulassung im Landratsamt Starnberg (BürgerService) ist, dass der Gewerbebetrieb im Landkreis Starnberg angemeldet ist. - Minderjährige
Wird ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig. - Kfz-Kennzeichen
Für das Kfz-Kennzeichen werden beim Schilderverkauf separate Kosten berechnet. - Umfang der Informationen auf unserer Internet-Seite
Bitte haben Sie Verständnis, dass von uns an dieser Stelle nur die gängigsten Verwaltungsvorgänge aufgelistet werden.
Für spezielle Konstellationen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.